SINGULUS verzichtet aufgrund von Großaufträgen auf die Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2-Erregers hat SINGULUS TECHNOLOGIES heute seine außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre online durchgeführt. Das Unternehmen publizierte kurz vor Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung den Abschluss von Verträgen mit einem Volumen von ca. 25 Mio. € zur Lieferung von Produktionsanlagen zur Fertigung von CdTe- und CIGS-Solarmodulen. Die Verträge für die Lieferung der Anlagen wurden heute am 29. Oktober 2021 in Shanghai, China, unterzeichnet.

Für das Unternehmen ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, die Kapitalausstattung zu stabilisieren, so dass die Kapitalmaßnahmen auf der Basis der a.o.HV vorgeschlagenen Beschlüsse so nicht mehr notwendig sind. Die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2,3 und 4 entfiel daher. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung in dem Tagesordnungspunkt 1 über den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Die vorläufigen Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahre 2021 wurden erläutert.

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