Die Sondierungen der voraussichtlich an einer Ampel-Koalition beteiligten Parteien sind abgeschlossen. Die Ergebnisse haben die drei beteiligten Parteien in einem Sondierungspapier zusammengefasst.
Auf internationaler Ebene werden als übergeordnete Ziele die Klimaneutralität und die konsequente Umsetzung des European Green Deals unter Einhaltung der SDGs der Vereinten Nationen klar benannt. Auf nationaler Ebene wird zum Thema Klimaschutz ausgeführt: „Alle Sektoren werden einen Beitrag leisten müssen: Verkehr, Bauen und Wohnen, Stromerzeugung, Industrie und Landwirtschaft“. Der Kohleausstieg soll bereits 2030 erfolgen; die Erneuerbaren sollen ab 2022 weiter ausgebaut und die EEG-Umlage beendet werden. Zugleich soll das Brennstoffemissionshandelsgesetz und der europäische Emissionshandel im Sinne des EU-Programms „Fit for 55“ überarbeitet werden.
Die DGAW bedauert, dass bei den Sektoren weder die Abfallwirtschaft genannt ist, noch auf die Ressourcenschonung oder Bioökonomie eingegangen wird, obwohl der Fokus des europäischen Green Deal auf dem Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft liegt, was im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit Maßnahmen und Initiativen untermauert wird.
Gerade die aktuellen Lieferengpässe, die mit langen Wartezeiten, Materialknappheit, Produktionsausfällen und extrem steigenden Energiepreisen einhergehen, zeigen, dass sich Deutschland zu abhängig gemacht hat von anderen Staaten außerhalb der EU. Als rohstoffarmes Land gilt es deshalb besonders, Ressourcen zu schonen, zurückzugewinnen und im Kreislauf zu führen und damit zugleich den Energiebedarf zu verringern.
Die DGAW fordert deshalb:
- Steuerliche Anreize zur Förderung des Einsatzes von Recyclingrohstoffen
- Förderung von regionalen Kreisläufen und Kaskadennutzung
- Besteuerung des Ressourcenverbrauches zur Schaffung und Förderung von Märkten für Recyclingrohstoffe
- Besteuerung von Primärrohstoffen
- Einführung von Substitutionsquoten zur messbaren Bewertung des Ersatzes von Primärrohstoffen durch Recyclingprodukte
- Einführung einer Produktrahmenrichtlinie zur Förderung eines nachhaltigen Produktdesigns: Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit, Ausweisen von Rezyklatanteilen
- Einführung eines digitalen Produktpasses zur Sicherung aller Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus
- Vorrang der nachhaltigen Beschaffung in allen Bereichen des Beschaffungssystems der öffentlichen Hand
- Unterstützung des Verbraucherverhaltens durch Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von nachhaltigen Produkten sowie der Förderung von Beratung für Bürger*innen und Unternehmen
- Förderung von Forschung in alle Recyclingverfahren sowie zur Erstellung von Life Cycle Assessments
- Forschungsförderung im Bereich Sortiertechnologien
- EU-weites Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle, Verkürzung der Übergangsregelungen
- Förderung der thermischen Abfallbehandlung zur Sicherstellung der sachgerechten Entsorgung und energetischen Nutzung nicht verwertbarer Abfallfraktionen.
- Förderung thermischer Abfallbehandlung mit energetischer Nutzung, soweit die Anlagen als Schadstoff- und Volumensenke sowie Garant langfristiger Entsorgungssicherheit und Stadthygiene für nicht vermeidbare und stofflich verwertbare Abfälle dienen.
- Transformation des Abfallrechts in ein Stofffluss- oder Produktrecht
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