Banken-Arbeitgeber: Gemeinsame Reform des Entgeltsystems zügig weiterverhandeln!

 

• Arbeitgeber bieten spürbare Einmalzahlung in diesem Jahr und Gehaltserhöhung für Nachwuchskräfte an
• Arbeit an der Reform des veralteten Entgeltsystems muss zügig fortgeführt werden
• Weitergehende Gehaltsanpassung für Beschäftigte muss Teil einer Gesamtlösung sein

Vor dem dritten Verhandlungstermin der Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe am 19.10.2021 in Berlin betonen die Arbeitgeber, dass die gemeinsame Arbeit an der notwendigen Reform des veralteten Tarifentgeltsystems nun zügig und sachorientiert weitergehen muss. In der letzten Gesprächsrunde hatten die Arbeitgeber einen ersten Vorschlag für die Struktur eines neuen Systems vorgestellt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und DBV soll auf dieser Grundlage offen diskutiert werden. Gleichzeitig streben die Arbeitgeber in der nächsten Verhandlungsrunde eine Einigung auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten und eine Gehaltserhöhung für die Nachwuchskräfte an.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Wir haben in der letzten Runde einen ersten Vorschlag für die Struktur eines modernen Entgeltsystems vorgelegt. Darin war noch keine einzige Zahl enthalten. Sowohl die finale Struktur als auch die Zahlen wollen wir gemeinsam mit ver.di und DBV entwickeln. Auch die Gewerkschaften fordern eine Reform des Entgeltsystems, deshalb sollten wir sachorientiert und effizient weiterverhandeln und keine Zeit verlieren. Wir wollen zügig zu guten Ergebnissen für die Beschäftigten und die Institute kommen – das gilt auch für das Thema Gehalt."

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken, ergänzt: "Wir wollen nicht, dass die Beschäftigten unter vielen Leermonaten leiden. Deshalb bieten wir am Dienstag eine spürbare Einmalzahlung und eine Gehaltserhöhung für Nachwuchskräfte noch für dieses Jahr an. Weitere Leermonate können aber nur vermieden werden, wenn die Gewerkschaften die Verhandlungen zu einem neuen Entgeltsystem jetzt ernsthaft führen."

Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: "Wir verhandeln vor allem deshalb wieder eigenständig, um das beste Ergebnis für die Beschäftigten und die Institute zu erreichen. Wir müssen unser Tarifsystem zukunftsfest aufstellen und das geht nur, wenn wir auch die Tarifverhandlungen zeitgemäß gestalten. Der VÖB ist nicht auf Konfrontation mit den Gewerkschaften aus, vielmehr sind sie unsere Partner. Alte Muster und Rollenverteilungen sind für beide Seiten weder nachhaltig noch erfolgsversprechend, wenn es darum geht, die besten Köpfe für die öffentlichen Banken zu gewinnen und sie langfristig an die Institute zu binden. Als Arbeitgeberverband stehen wir für konstruktive und sachorientierte Verhandlungen, die wir zugleich auch von den Gewerkschaften einfordern."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Lennéstraße 11
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 8192-0
Telefax: +49 (30) 8192-222
http://www.voeb.de

Ansprechpartner:
Anne Huning
Kommunikationsdirektorin
Telefon: +49 (30) 81921-61
E-Mail: presse@voeb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel