„Weißt du, was Chlamydien sind?“ – BZgA-Kampagne informiert über eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen – Hashtag #WissenWasRumgeht im Netz, auf Instagram und TikTok

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und ihre Initiative LIEBESLEBEN informieren mit Unterstützung von Influencer*innen wie Diana zur Löwen, Leeroy Matata, Seda Açim Turan und Jonas Wuttke seit Anfang Oktober über Chlamydien. Auf eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen (STI) machen sie – unter dem Hashtag #WissenWasRumgeht – junge Leute aufmerksam und rufen sie auf, sich zu informieren, zum Beispiel auf liebesleben.de. Aktuelle Daten der BZgA belegen, dass nur jede bzw. jeder Fünfte zwischen 18 und 35 Jahren Chlamydien kennt. Dabei sind insbesondere junge Menschen stark von Chlamydien-Infektionen betroffen. Diese Altersgruppe spricht die BZgA-Kampagne im Netz, auf Instagram und TikTok an. Chlamydien sind nicht nur sehr ansteckend, sie können auch unfruchtbar machen. Da Chlamydien häufig keine Symptome verursachen, können sie völlig unbemerkt weitergegeben werden. Kondome können vor einer Infektion schützen.

Chlamydien können unfruchtbar machen

Unbehandelt kann eine Chlamydien-Infektion Entzündungen der Geschlechtsorgane auslösen, die mit der Zeit bei Frauen und Männern zu Unfruchtbarkeit führen können. Wird eine Infektion mit Chlamydien frühzeitig erkannt, ist sie in der Regel mit Antibiotika schnell und vollständig heilbar.

Chlamydien verursachen häufig keine Symptome

Chlamydien-Infektionen lösen häufig keine Beschwerden aus. Symptome wie beispielsweise ungewöhnlicher Ausfluss, Brennen beim Wasserlassen oder Schmerzen beim Sex sowie Zwischenblutungen können auftreten, meistens ein bis drei Wochen nach der Ansteckung, sie müssen es aber nicht. Auch können sich Beschwerden von selbst bessern oder sogar ganz verschwinden. Dennoch kann eine Chlamydien-Infektion noch immer im Körper sein
und sich weiter ausbreiten. Wer Anzeichen bei sich bemerkt oder vermutet, sich mit Chlamydien angesteckt zu haben, sollte so schnell wie möglich zur Ärztin oder zum Arzt gehen.

Wann Krankenversicherungen die Untersuchung bezahlen

Eine Chlamydien-Infektion lässt sich durch eine Urin-Untersuchung oder durch einen Abstrich der betroffenen Schleimhaut feststellen. Die Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen, wenn es Anzeichen für eine eigene Ansteckung gibt oder wenn bei einer Sex-Partnerin oder einem Sex-Partner bereits eine Chlamydien-Infektion festgestellt wurde.
Außerdem bezahlen die Krankenversicherungen ein vorsorgliches Chlamydien-Screening für Frauen bis einschließlich 24 Jahre einmal im Jahr sowie für Schwangere.

Kondome können vor Chlamydien schützen

Chlamydien werden weitergegeben, wenn infizierte Schleimhaut mit nicht infizierter Schleimhaut in Berührung kommt. Schmierinfektionen sind auch möglich. Übertragungswege sind daher vor allem ungeschützter Vaginal-, Anal- und Oralsex sowie die gemeinsame Benutzung von Sexspielzeug ohne Kondom. Einen vollständigen Schutz vor einer Infektion mit Chlamydien gibt es nicht. Doch die Verwendung von Kondomen oder Dental Dams (Lecktücher) kann das Risiko einer Ansteckung stark senken.

Über LIEBESLEBEN:

LIEBESLEBEN ist eine Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). LIEBESLEBEN informiert rund um ein sexuell selbstbe-stimmtes Leben und bietet niedrigschwellige Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Insbesondere zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) kombiniert LIEBESLEBEN bevölkerungsweite Aufklärung und zielgruppenspezifische Maßnahmen in den Lebenswelten der Menschen.
Die aktuelle Chlamydien-Kampagne macht im Netz und, gemeinsam mit Influencer*innen, in Social Media auf eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen aufmerksam. Mit der Chlamydien-Kampagne informiert LIEBESLEBEN über die Schutzmöglichkeiten vor der sehr ansteckenden Infektion, die besonders junge Leute betrifft, nur selten Beschwerden verursacht und die unbehandelt zu Unfruchtbarkeit führen kann.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

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