Gleiss Lutz für das Land NRW erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht bei der Abwehr von zwei Klagen gegen einen energieleitungsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

Gleiss Lutz hat das Land NRW bei der Abwehr zweier Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsleitung erfolgreich vertreten. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Fellerhöfe und St. Tönis. Diese Höchstspannungsleitung ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit "vordringlichem Bedarf" aufgeführt. Im nördlichen Teilstück verläuft die Leitung östlich einer Bestandsleitung in der Nähe der Wohnbebauung der Stadt Krefeld.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen ersten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mangels Durchführung der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte, holte die Bezirksregierung Düsseldorf diese Prüfung in einem ergänzenden Verfahren nach, das sie im Juni 2019 mit einem Planergänzungsbeschluss abschloss. Gegen den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses hatten sowohl die Stadt Krefeld als auch eine betroffene Anwohnerin Klage erhoben.

Einen zugleich erhobenen Eilantrag der Stadt Krefeld hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. März 2020 abgelehnt; auch dort wurde das Land durch Gleiss Lutz vertreten. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat nach mündlicher Verhandlung am 23. September 2021 mit Urteilen vom selben Tage bzw. vom 7. Oktober 2021 nunmehr auch die Klagen vollständig abgewiesen. Der rechtssicheren Fertigstellung und Inbetriebnahme des planfestgestellten Leitungsabschnitts steht damit nichts mehr im Wege.

Das Eilrechtsschutz- und Klageverfahren wurde von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Dr. Burghard Hildebrandt (Federführung, Partner), Dr. Eva Koch (Counsel, beide öffentliches Recht, Düsseldorf).

Gleiss Lutz berät regelmäßig im Zusammenhang mit der Planfeststellung von Energieleitungen (Strom / Gas), sowohl auf Seiten der Planfeststellungsbehörden als auch auf Seiten der Leitungsbetreiber / Vorhabenträger.

 

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 95514-0
Telefax: +49 (69) 95514-198
http://www.gleisslutz.com/

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel