Nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen ersten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mangels Durchführung der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte, holte die Bezirksregierung Düsseldorf diese Prüfung in einem ergänzenden Verfahren nach, das sie im Juni 2019 mit einem Planergänzungsbeschluss abschloss. Gegen den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses hatten sowohl die Stadt Krefeld als auch eine betroffene Anwohnerin Klage erhoben.
Einen zugleich erhobenen Eilantrag der Stadt Krefeld hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. März 2020 abgelehnt; auch dort wurde das Land durch Gleiss Lutz vertreten. Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat nach mündlicher Verhandlung am 23. September 2021 mit Urteilen vom selben Tage bzw. vom 7. Oktober 2021 nunmehr auch die Klagen vollständig abgewiesen. Der rechtssicheren Fertigstellung und Inbetriebnahme des planfestgestellten Leitungsabschnitts steht damit nichts mehr im Wege.
Das Eilrechtsschutz- und Klageverfahren wurde von folgendem Gleiss Lutz-Team betreut: Dr. Burghard Hildebrandt (Federführung, Partner), Dr. Eva Koch (Counsel, beide öffentliches Recht, Düsseldorf).
Gleiss Lutz berät regelmäßig im Zusammenhang mit der Planfeststellung von Energieleitungen (Strom / Gas), sowohl auf Seiten der Planfeststellungsbehörden als auch auf Seiten der Leitungsbetreiber / Vorhabenträger.
Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 95514-0
Telefax: +49 (69) 95514-198
http://www.gleisslutz.com/