Gefährliche Scheintransparenz über Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern

Die mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Pflegepersonalquotienten sind erstmals auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht worden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) macht deutlich, dass damit keinesfalls eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern bestehe.

Die Ermittlung der Pflegepersonalquotienten erfolgt jährlich durch das InEK, das die Quotienten auf Grundlage des Pflegelast-Kataloges berechnet. „Hiermit wird suggeriert, der Katalog bilde den Pflegeaufwand im Sinne von Pflegezeitaufwand oder im Sinne von erbrachten Pflegeleistungen ab. Das ist absolut falsch“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, da der Pflegelast-Katalog lediglich den in die DRG-Kalkulation eingegangenen Kostenanteil für die Pflegepersonalkosten abbilde. „Damit geben die Pflegepersonalquotienten keinerlei Auskunft über das reale Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung.“ Der DBfK hat seine grundsätzliche Kritik am Pflegepersonalquotienten in einem Positionspapier1 formuliert.

„Das InEK hat die Daten für 2020 ausgewertet und schreibt selbst, dass die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig seien. Das ist Schönrederei: Die Daten sind aufgrund von Corona überhaupt nicht brauchbar, nicht nur wegen der Corona-Patient:innen, sondern weil alle Krankenhäuser aufgefordert waren, Betten freizuhalten“, so Klapper weiter. „Es ist eine Falschbehauptung – sowohl im Gesetz als auch durch InEK –, dass der Pflegepersonalquotient das Verhältnis von Pflegebedarf und Personalbesetzung abbildet und damit eine Vergleichbarkeit über die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern biete. Dies wird vielfach einfach übernommen und als Wahrheit verbreitet. Das ist eine gefährliche Scheintransparenz. Die veröffentlichten Pflegepersonalquotienten sind eine Farce, sie besitzen keinerlei Aussagekraft. Stattdessen muss als Sofortmaßnahme interimsmäßig eine bereits entwickelte PPR 2.0 eingeführt werden“, fordert Klapper.

1 DBfK Positionspapier zum Pflegepersonalquotient online abrufbar unter: https://www.dbfk.de/media/docs/download/DBfK-Positionen/Positionspapier_Pflegepersonalquotient_Final.pdf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Telefax: +49 (30) 219157-77
http://www.dbfk.de/

Ansprechpartner:
Anja-Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2191570
Fax: +49 (30) 21915777
E-Mail: hild@dbfk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel