Die Ermittlung der Pflegepersonalquotienten erfolgt jährlich durch das InEK, das die Quotienten auf Grundlage des Pflegelast-Kataloges berechnet. „Hiermit wird suggeriert, der Katalog bilde den Pflegeaufwand im Sinne von Pflegezeitaufwand oder im Sinne von erbrachten Pflegeleistungen ab. Das ist absolut falsch“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, da der Pflegelast-Katalog lediglich den in die DRG-Kalkulation eingegangenen Kostenanteil für die Pflegepersonalkosten abbilde. „Damit geben die Pflegepersonalquotienten keinerlei Auskunft über das reale Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung.“ Der DBfK hat seine grundsätzliche Kritik am Pflegepersonalquotienten in einem Positionspapier1 formuliert.
„Das InEK hat die Daten für 2020 ausgewertet und schreibt selbst, dass die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig seien. Das ist Schönrederei: Die Daten sind aufgrund von Corona überhaupt nicht brauchbar, nicht nur wegen der Corona-Patient:innen, sondern weil alle Krankenhäuser aufgefordert waren, Betten freizuhalten“, so Klapper weiter. „Es ist eine Falschbehauptung – sowohl im Gesetz als auch durch InEK –, dass der Pflegepersonalquotient das Verhältnis von Pflegebedarf und Personalbesetzung abbildet und damit eine Vergleichbarkeit über die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern biete. Dies wird vielfach einfach übernommen und als Wahrheit verbreitet. Das ist eine gefährliche Scheintransparenz. Die veröffentlichten Pflegepersonalquotienten sind eine Farce, sie besitzen keinerlei Aussagekraft. Stattdessen muss als Sofortmaßnahme interimsmäßig eine bereits entwickelte PPR 2.0 eingeführt werden“, fordert Klapper.
1 DBfK Positionspapier zum Pflegepersonalquotient online abrufbar unter: https://www.dbfk.de/media/docs/download/DBfK-Positionen/Positionspapier_Pflegepersonalquotient_Final.pdf
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