In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Diese greift, wenn die Witterungsbedingungen winterlich sind – unabhängig von der Jahreszeit.
Der Herbst ist Reifenwechselzeit
Die Württembergische rät daher Autofahrerinnen und Autofahrern, ihr Fahrzeug auf Winterreifen umzurüsten, sobald die Temperatur morgens unter sieben Grad Celsius liegt. Das Fahren ohne Winterbereifung bei winterlicher Witterung kann teuer werden. 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im deutschen Fahrtenregister kostet die unangepasste Bereifung die Fahrerin oder den Fahrer. Bei Behinderung des Verkehrs werden sogar 80 Euro fällig. Wer sein Auto nicht winterlich bereift, setzt darüber hinaus seinen Kasko-Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Im Falle eines Unfalls kann es dazu kommen, dass die Versicherung die Leistungen für den Schaden am eigenen Wagen kürzt, sofern grob fahrlässiges Verhalten gemäß den Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist. Die aktuellen Kfz-Tarife der Württembergischen schränken in diesen Fällen den Versicherungsschutz nicht ein.
Dunkelheit und Niederschlag erhöhen die Unfallgefahr
Mit der Zeitumstellung im Herbst wird es abends früher dunkel. Wer dann zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, sollte daher besonders aufpassen. Zu hellen Farben bei der Kleiderwahl zu greifen und feuchte Straßen zu meiden, kann Gefahren vorbeugen. Sollte es doch zu einem Sturz kommen, ist eine private Unfallversicherung von Nutzen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung deckt sie auch Unfälle in der Freizeit ab. Neben finanzieller Unterstützung bietet eine gute private Unfallversicherung bei unfallbedingt eingeschränkter Mobilität auch verschiedene Assistance-Leistungen wie etwa Hilfe bei der Bewältigung des privaten Alltags. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt lediglich auf dem Weg von und zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte.
Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen
Im Herbst gilt es, Haus und Hof besonders im Blick zu haben. Denn Eigentümerinnen und Eigentümer sind für ihr Haus oder Grundstück verantwortlich – auch wenn sie selbst das Haus nicht bewohnen, sondern vermieten. Für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind, haften Haus- und Grundstückseigentümer unbegrenzt. Bei Unfällen, verursacht beispielsweise durch nasses Laub oder Glatteis auf dem Gehweg, drohen oft Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die durch einen solchen Unfall entstehen können. Bei Eigentümerinnen und Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung aus, um sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com