Als Dachorganisation von 125 Seniorenverbänden fordert die BAGSO deshalb, den Schutz vor Altersdiskriminierung in das Grundgesetz aufzunehmen und Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal „Lebensalter“ zu erweitern. Dies würde dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit geben zu überprüfen, ob bestehende Altersgrenzen in Gesetzen und Verordnungen sachlich begründet sind oder nicht. Davon würden junge Menschen ebenso profitieren wie Seniorinnen und Senioren.
Ebenso wichtig sind aus Sicht der BAGSO effektive und präventive Schutzmechanismen, um ältere Menschen in verletzlichen Lebenssituationen zum Beispiel vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. So braucht es in Verdachtsfällen behördliche und gerichtliche Eingriffsbefugnisse, um den Schutz sowohl in Heimen als auch in der Häuslichkeit garantieren zu können.
Um weltweit einen besseren Schutz der Menschenrechte Älterer zu erreichen, fordert die BAGSO ein klares Bekenntnis der Fraktionen des Deutschen Bundestages zu einer UN-Altenrechtskonvention. Eine solche Konvention soll keine Sonderrechte für ältere Menschen festschreiben. Vielmehr geht es darum, ein Bewusstsein für die Rechte zu schaffen, von deren Verletzung ältere Menschen besonders häufig betroffen sind, und Rechtsverletzungen wirksam zu bekämpfen. Laut einem aktuellen Bericht der Weltgesundheitsorganisation hat weltweit jeder zweite Mensch altersdiskriminierende Einstellungen.
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 125 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft
zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
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