Gesetzlicher Rahmen der Entgeltumwandlung ist reformbedürftig

Die steuerliche und sozialrechtliche Förderung der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung führt aus Sicht des Sparers nicht zu adäquaten Ergebnissen bei den Nettorenten. Vor allem die risikoarme Kapitalanlage, die wegen der vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie erforderlich ist, und die Einbußen in der gesetzlichen Rente führen dazu, dass die betriebliche Altersversorgung im Vergleich mit anderen geförderten Vorsorgeformen deutlich schlechter abschneidet. Das ergab die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) mit dem Titel „Was für Sparer übrig bleibt“. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung des DIA ab, dass der gegenwärtige regulatorische Rahmen der Entgeltumwandlung reformbedürftig ist. Sowohl die Bruttobeitragsgarantie als auch die Befreiung der Beiträge von der Sozialversicherungspflicht gehören auf den Prüfstand.

In der DIA-Studie werden die Nettorenten der vier verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge verglichen: Riesterrente, Basisrente, betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) und private Rentenversicherung (3. Vorsorgeschicht). Dabei kristallisierten sich bei einigen Förderwegen mehrere Faktoren heraus, die erheblich die Höhe der späteren Nettorenten beeinträchtigen. Das zeigt zum Beispiel der Musterfall eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst. So spart das Ehepaar in der Einzahlungsphase zwar die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelten Entgeltbestandteil und kann daher vergleichsweise einen höheren Sparbeitrag aufbringen.

„Diese höheren Einzahlungen führen allerdings am Ende der Sparphase nicht zu einem wesentlich höheren Guthaben im Vergleich zur privaten Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Nettoeinkommen aufgebracht werden müssen“, erläutert Alberto del Pozo, Geschäftsführer des Fintech myPension, das gemeinsam mit dem DIA die jüngste Studie aufgelegt hat. Ursache ist die risikoärmere Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung. „Daraus ergibt sich eine geringere monatliche Rente. Hinzu kommt für den Sparer eine geringere gesetzliche Rente, da auf die Einzahlungen in die Betriebsrente keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet worden sind. Außerdem ist die Besteuerung der Betriebsrente deutlich höher“, benennt del Pozo die weiteren Ursachen für das ungünstige Abschneiden der betrieblichen Altersversorgung.

„Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht war ursprünglich als befristete Anschubhilfe für die Entgeltumwandlung gedacht. Vor allem wegen der Geringverdiener, die bei der nachgelagerten Besteuerung wenig von einer Steuerbefreiung in der Ansparphase profitieren, war 2002 zusätzlich noch der Wegfall der SV-Beiträge eingeführt worden. Aus heutiger Sicht stellt sich allerdings die Frage, ob es dieser Anschubhilfe tatsächlich noch bedarf und ob die ungünstigen Wechselwirkungen mit der gesetzlichen Rente am Ende mehr Nachteile bringen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. 

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