Auf Grundlage des Beschlusses fordert die GEW die Schulbehörde auf, die Zeiten für allgemeine Aufgaben, die Funktionszeiten und die Unterrichtszeiten der Lehrkräfte so anzupassen, dass diese die tatsächlich notwendige und anfallende Arbeit abbilden. Das beinhaltet insbesondere sämtliche Aufgaben, die seit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells neu angefallen sind, beispielsweise die Einführung der Ganztagsschule, die Inklusion, die Digitalisierung u. v. m.. Insbesondere ist dabei eine Begrenzung der Unterrichtsverpflichtung einer in Vollzeit beschäftigten Lehrkraft geboten.
„Die Bezahlung der Funktionsstunden für Schulleitungen aus dem ‚Topf nach Lehrerarbeitszeitver-ordnung‘ war schon 2003 falsch. Aber nicht nur die Aufgaben der Lehrkräfte in Hamburg haben sich seit Jahren vervielfältigt, auch die für die Leitung notwendigen Aufgaben sind umfangreicher geworden. Die Schulleitungen sehen sich oft gezwungen, für ihre Verwaltungsaufgaben auf immer mehr Funktionszeiten zurückzugreifen. Das geht zu Lasten der Kollegien. Daher fordern wir die Zuweisung der notwendigen Schulleitungsfunktionszeiten unabhängig von den Funktionszeiten der Lehrerarbeitszeitverordnung“, kommentiert Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.
„Belastungen und fehlende Aufgabenkritik im Rahmen des Lehrerarbeitszeitmodells und der PTF-Dienstanweisung müssen auch öffentlich und unter dem Blickpunkt Gesundheitsschutz und altersgerechtes Arbeiten analysiert und mit entsprechenden gewerkschaftlichen Maßnahmen breit angelegt werden“, erläutert Yvonne Heimbüchel, 1. stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg.
„Gleichwohl hält die GEW Hamburg an ihrer Forderung der Abschaffung des Lehrerarbeitszeitmodells fest“, so Bodo Haß, 2. stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.
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