Werden Zeitwertkonten nach der Bundestagswahl 2021 reformiert?

Der Tag der Bundestagswahl 2021 naht mit großen Schritten und viele Menschen fragen sich, was sich mit einer neuen Regierung möglicherweise ändern wird. Ein Punkt, der mit auf die To Do Liste der Parteien kommen dürfte, ist die Reformierung der Zeitwertkonten.

Der Ruf nach flexiblen Arbeitszeitkonzepten, gerade im Zusammenhang mit einem digitaleren Arbeiten, wurde in der Vergangenheit immer lauter. CDU, FDP und SPD ließen bereits verlauten, dass sie es sich zum Ziel gesetzt haben, mehr Unternehmen von den Vorteilen von Zeitwertkonten zu überzeugen.

Fest steht: Zeitwertkonten sind bezogen auf Deutschland und Europa einzigartig. In keinem anderen Land kommt diese Art der möglichen Lebensqualitätssteigerung bisher zum Tragen. Der Erfolg, der seit der Einführung der Zeitwertkonten verbucht werden konnte, gibt dem Konzept recht. Statistiken zufolge nutzen nahezu drei Viertel der DAX-Konzerne und rund ein Drittel der MDAX- und der größeren Mittelstandsunternehmen Zeitwertkonten.

Die Vorteile von Zeitwertkonten sollen weiter in den Fokus gerückt werden

Mittlerweile zeigt sich jedoch immer mehr, dass das Gesetz (Flexi-II-Gesetz), das die Basis für die Erstellung von Zeitwertkonten bildet, und das in der Zeit der Finanzkrise entstand, mittlerweile überholt und verbesserungswürdig geworden ist. Die Restriktionen, die mit und der aktuellen Handhabung einhergehen, haben dafür gesorgt, dass sich vor allem immer weniger Mittelstandsunternehmen dazu entschließen, ihren Mitarbeitern diese Option anzubieten.

Kurz: darüber, dass Handlungsbedarf besteht, herrscht kein Zweifel. Von Parteienseite mangelt es jedoch (noch?) an Vorschlägen. Mittlerweile hat sich die A Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. zu Wort gemeldet und bereits etwas konkretere Ideen hervorgebracht.

Weshalb sollten Zeitwertkonten weiterhin gefördert und unterstützt werden?

Flexible Arbeitsbedingungen zeigen ihre Vorteile auf unterschiedlichen Ebenen und können letztendlich auch dabei helfen, dass sich sowohl die Unternehmen als auch deren Mitarbeiter auf Veränderungen am Markt einstellen können. Klassische Arbeitszeitkonten gehen hier bereits in eine richtige Richtung, lassen jedoch noch Luft nach oben. Immerhin bieten sie „nur“ die Möglichkeit, Plus- und Minusstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszugleichen.

Auf der Basis der erwähnten Zeitwertkonten ist es dann jedoch möglich, die zu viel gearbeiteten Stunden in Geld umzuwandeln, um dann wiederrum von einer längeren Auszeit zu profitieren. Die Lohnarten, die auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden können, sind vielseitig. Von Überstunden bis hin zu Weihnachts- und/ oder Urlaubsgeld ist hier vieles möglich. Die Einzelheiten rund um die Frage „Was ist erlaubt und was nicht?“ werden in einem separaten Vertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter festgehalten.

Da die betreffenden Summen dem Arbeitnehmer jedoch im ersten Schritt nicht direkt zufließen, müssen hierfür auch keine Steuern bzw. Sozialleistungen gezahlt werden. Stattdessen wächst der Betrag auf dem Zeitwertkonto – sofern dieses regelmäßig bedient wird – kontinuierlich an.

Wird der Arbeitgeber gewechselt, verfällt der Betrag natürlich nicht, sondern kann – sofern möglich – auf das neue Unternehmen übertragen werden. Ansonsten ist es auch möglich, das Geld bei der Deutschen Rentenversicherung zu hinterlegen.

Wie können die Guthaben auf Zeitwertkonten genutzt werden?

Das Guthaben, das auf einem Zeitwertkonto gesammelt wurde, kann flexibel, unter anderem für "Sabbaticals", längere Elternzeit oder Weiterbildung genutzt werden. In vielen Fällen wird diese Form der Flexibilität genutzt, um Einkommenslücken, die ansonsten im Zusammenhang mit Altersteilzeit oder im Vorruhestand entstehen würden, zu überbrücken.

Das sozialversicherungs-freie Übertragen der Guthaben, um Betriebsrenten ab dem Rentenalter aufzustocken, wurde über das bereits erwähnte Flexi-II-Gesetz ausgeschlossen. Lediglich die bis zum 13.11.2008 eingezahlten Summen können im Zusammenhang mit höheren Betriebsrenten genutzt werden. (Ausnahme: das Guthaben auf dem Zeitwertkonto konnte vor dem Beginn der Rente nicht genutzt werden.) Diese Vorgabe solle ursprünglich einem Missbrauch vorbeugen, hat jedoch dazu geführt, dass das Zeitwertkonto für viele wieder ein wenig unattraktiver wurde.

Inwieweit die neue Regierung dieses Problem nach der Wahl angehen wird, bleibt abzuwarten. Fest steht für viele jedoch schon jetzt, dass es das Ziel sein sollte, Zeitwertkonten und betriebliche Altersvorsorge besser miteinander zu verbinden. Aufgrund der Komplexität des Themas wäre es jedoch sicherlich auch falsch, „von jetzt auf gleich“ Wunder zu erwarten.

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Profitieren Sie von unserer jahrelang angesammelten Erfahrung in der erfolgreichen Einführung und Beratung von Zeitwertkonten in dutzenden, unterschiedlichen, Unternehmen. Seit dem Jahr 2008 widmet sich Heinz-Jürgen Zink (Inhaber und Berater) ausschließlich diesem Thema. Ein Ansprechpartner für alle Bereiche von der Konzeption über die Einführung bis hin zur gesetzlich vorgeschriebener Sicherung und deren Verwaltung, alles aus einer – sehr Praxis erfahrenen – Hand.

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