„Die Pandemie hat wie unter einem Brennglas deutlich gemacht, dass die Bündelung von Krankenhausleistungen sowohl in Krisen- als auch in Normalsituationen relevant ist“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG-Kliniken. In der Krise habe sich gezeigt, dass die abgestimmte Konzentration von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in Kliniken mit den nötigen strukturellen und fachlichen Voraussetzungen für die Behandlungsqualität von hoher Bedeutung ist. Zudem habe man in diesen Klinken systematisch medizinische Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie sammeln können. „Wir sind uns mit den kommunalen Großkrankenhäusern einig darüber, dass es eine klar definierte Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern geben sollte“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nötig sei eine sinnvoll gestufte Versorgung auf Basis einheitlicher Strukturvoraussetzungen und Mindest-Qualitätsanforderungen. „Auf Basis dieser gemeinsamen Erkenntnisse haben wir als AKG-Kliniken ein detailliertes Stufenkonzept für die Ausdifferenzierung der Krankenhauslandschaft entwickelt“, ergänzt Bracht.
Konsequente Entwicklung und Umsetzung von Strukturmaßnahmen und Mindestmengen
AKG-Kliniken und AOK plädieren in ihrem Papier für eine differenzierte Betrachtung verschiedener Versorgungsaufgaben mit einer konsequenten Förderung und Finanzierung von konzentrierten Strukturen für spezialisierte und hochkomplexe Behandlungen. Dafür sind geeignete Strukturvorgaben und Mindestmengen weiterzuentwickeln. Ein transparenter Dialog über klar abgegrenzte Leistungsgruppen und Spezialisierungen ist unabdingbar, um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden. „Letztendlich müssen die Patientinnen und Patienten erkennen können, welches Krankenhaus für den jeweiligen Versorgungsbedarf am besten geeignet ist. Krankenhaus ist eben nicht gleich Krankenhaus“, veranschaulicht Dr. Bracht das gemeinsame Zielbild.
Die Mindestmengen für bestimmte Operationen und Behandlungen sehen beide Partner als wichtiges Instrument: „Wirksame Mindestmengen führen zur Umverteilung von Fällen zwischen den Kliniken und können dadurch die notwendige Weiterentwicklung der Strukturen befördern“, betont AOK-Vorstand Litsch. „Das dient vor allem der Patientensicherheit, aber es schützt auch die begrenzten Personalressourcen.“ Als Voraussetzung für die skizzierten Reformen brauche es eine Neuaufstellung der Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer. Die Länder sollten auch in Zukunft für die Finanzierung der Basis- und Notfallversorgung verantwortlich sein, aber künftig gezielter eine qualitätsorientierte Leistungskonzentration an geeigneten Standorten fördern. „Hier können auch ergänzende Initiativen des Bundes ansetzen, die aber zu den regionalen Planungszielen passen müssen“, so Litsch.
Schulterschluss zwischen Kliniken und AOK als „Signal an die Politik“
Der Schulterschluss zwischen den kommunalen Großkrankenhäusern und der AOK sei auch als Signal an die Politik zu verstehen. „Obwohl wir mitunter auch unterschiedliche Interessen haben, sind wir uns einig, dass die strukturellen Probleme im Krankenhausbereich nach der Wahl endlich angegangen werden müssen“, so der AKG-Vorstand. Das betreffe nicht zuletzt die Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors. Der medizinisch-technische Fortschritt, so die Überzeugung der Großkrankenhäuser, trage dazu bei, dass immer mehr Behandlungen auch ambulant durchgeführt werden können. „Daher sollten geeignete Standorte in bedarfsgerechte Versorgungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit umgewandelt werden. Dafür gibt es international bereits zahlreiche Vorbilder.“ Als Voraussetzungen für diesen Umwandlungsprozess fordern AOK und AKG-Kliniken in ihrem Papier ein intersektorales Vergütungssystem für klar definierte Leistungsbereiche und einen sachgerechten Ordnungsrahmen mit regionalen Vertragsprinzipien. „Versorgungsplanung und Sicherstellung sollten sich künftig nicht mehr an Sektorengrenzen, Arztsitzen und Bettenzahlen orientieren, sondern an Versorgungsaufträgen und Leistungskomplexen. Die AOK setzt sich dafür ein, dass der nötige organisatorische Rahmen dafür in den Ländern geschaffen wird. Als konkrete Lösung haben wir in unserem Positionspapier zur Bundestagswahl die sogenannten 3+1-Gremien vorgeschlagen. Darauf aufbauend kann vor Ort und orientiert am regionalen Bedarf der Bevölkerung gestaltet werden“, sagt AOK-Vorstand Litsch.
Bundesweites Monitoring-System als Konsequenz aus der Pandemie
Als Konsequenz aus den Erfahrungen der Pandemie sprechen sich die Partner zudem für die Etablierung eines allgemeinen, bundesweiten Monitoring- und Verteilungssystems zur Steuerung von Patientinnen und Patienten, Kapazitäten und Material aus, das in Krisenzeiten aktiviert werden kann. „Die aktuellen Belegungsstände der Kliniken und andere Daten müssen allen Akteuren ohne bürokratische Hemmnisse zugänglich sein“, fordert AOK-Vorstand Martin Litsch. Die Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung eines Vorrats von Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und Arzneimitteln sollte in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen, heißt es im Positionspapier. „Große kommunale Krankenhäuser bieten sich besonders dafür an, diese Lager effizient zu führen und die Reservekapazitäten verlässlich vorzuhalten“, so AKG-Vorstand Bracht. „Das war unsere Rolle in den vergangenen Monaten und das spiegelt auch unser Selbstverständnis.“
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie beigefügt. Es steht auch zum Download unter www.aok-bv.de und www.akg-kliniken.de
Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG) ist ein Zusammenschluss von über 20 großen kommunalen Krankenhäusern aus ganz Deutschland. Mit ihrer herausragenden Rolle als Arbeitgeber und Versorger für ihre Region stehen sie für fast 10 Prozent der gesamten stationären Akutversorgung in Deutschland.
Der AOK-Bundesverband ist die Interessenvertretung der elf AOKs auf Bundesebene. Sie versichern bundesweit mehr als 27 Millionen Menschen – fast ein Drittel der gesamten Bevölkerung.
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