„Alle Vorschläge sind sicher gut gemeint, weisen aber viele Schwächen auf und sind unvollständig. Deutschland-Rente, Extrarente, Aktienrente und Co. sind der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung weit unterlegen“, stellte Stiefermann fest.
„Zumeist konzentrieren sich die Vorschläge allein auf die Kapitalanlage, beziehen nur Arbeitnehmer aber keine Selbständigen, Beamten und Abgeordneten ein und vernachlässigen die Leistungsphase,“ betonte Stiefermann. „Altersversorgung ist aber mehr als das bloße Einsammeln und Anlegen von Geld.“ Zudem sei es wettbewerbsrechtlich und ordnungspolitisch problematisch, wenn ein Überkonkurrent geschaffen würde, der über den Arbeitgeber als „Vertriebskanal“ und ein Obligatorium Wettbewerbsvorteile genieße. Weiterhin stellt Stiefermann fest: „Die Verwaltungskosten werden schöngerechnet, der Kontrollaufwand bleibt unberücksichtigt und ein großer Teil des administrativen Aufwandes wird den Arbeitgebern aufgebürdet.“
Bei den meisten Modellen sollen die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber automatisch in einen Staatsfonds einzahlen. Sie können aus dem Fonds rausoptieren und den Betrag, der eingezahlt wird, zumeist jederzeit ändern. Solche Systeme seien nicht verwaltungsarm!
Obligatorien mit Opt-Out-Möglichkeit zögen zudem einen hohen Kontrollaufwand nach sich, der von staatlichen Stellen zu erfüllen sei.
„Die Gesetzliche Rentenversicherung kennt die Selbstverwaltung, das Sozialpartnermodell die Durchführung und Steuerung mithilfe der Sozialpartner, bei den Staatsfondsmodellen ist so etwas nicht vorgesehen, obwohl es um das Geld der Arbeitnehmer geht und der Arbeitgeber einen Großteil der Verwaltung erfüllen muss“ erläuterte Stiefermann. Außerdem werde nicht ausreichend sichergestellt, dass die Staatsfonds – vor allem in Krisenzeiten – keiner politischen Einflussnahme oder gar Zweckentfremdung unterliegen. Kein Wort werde zudem über den aufsichtsrechtlichen Rahmen verloren.
„Die zukünftige Bundesregierung sollte solche Modelle meiden und stattdessen endlich, wie schon so oft versprochen, Verbreitungshemmnisse bei der betrieblichen Altersversorgung beheben. Beim Sozialpartnermodell muss z.B. die Bremse des Tarifvertrages gelockert werden und auch die Vorgaben für Durchführung und Steuerung müssen praxisgerechter gestaltet werde. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht totreguliert werden. Und eine zukunftsfitte betriebliche Altersversorgung muss flexibler auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren dürfen“, forderte Stiefermann.
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