Geförderte Renten brauchen mehr Kostentransparenz

Die erheblichen Unterschiede der Nettorenten, die aus der großen Spanne bei den Effektivkosten resultieren, zeigen, wie wichtig Kostentransparenz in der geförderten Altersvorsorge ist. So lautet eine Schlussfolgerung aus der jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) mit dem Titel „Was für Sparer übrig bleibt“. In dieser Studie wurden die Nettorenten verglichen, die sich bei den vier Formen der geförderten Altersvorsorge ergeben. Dazu gehören die Riester-Rente, die Basisrente, die betriebliche Altersversorgung und die private Rentenversicherung in der dritten Altersvorsorgeschicht. Für die betriebliche Altersversorgung wurde wegen der besseren Vergleichbarkeit ausschließlich die Direktversicherung einbezogen.

Neben einem Basisszenario, das marktdurchschnittliche Effektivkosten von 1,5 Prozent annahm, wurden zwei weitere Kostenszenarien berechnet. Eines für einen kostengünstigen Anbieter mit 0,8 Prozent Effektivkosten und ein weiteres mit 2,5 Prozent Kosten, das für einen teuren Anbieter steht. Die Nettorenten unterscheiden sich bei verschiedenen Effektivkosten, wie das Beispiel eines Ehepaares mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen zeigt, durchaus erheblich.

Die Nettoergebnisse bei der Basisrente und der privaten Rentenversicherung liegen im Basisszenario (1,5 Prozent) dicht beieinander. Geringere Effektivkosten (0,8 Prozent) führen in beiden Fällen zu einer erheblichen Verbesserung der Nettorenten. Bei der privaten Rentenversicherung erhöht sich das Einkommen im Alter um 63,37 Euro. Im Falle der Basisrente ist es mit 66,89 Euro geringfügig mehr.

Höhere Effektivkosten wirken genauso, nur in die andere Richtung. Das Szenario mit 2,5 Prozent Kosten mindert die Nettorenten markant, um 72,77 Euro bei der privaten Rentenversicherung und um 76,86 Euro bei der Basisrente. Geringere Effektivkosten erhöhen also die Attraktivität der einzelnen Produkte spürbar.

Aus den erheblichen Unterschieden leiten die Autoren der Studie die Forderung ab, dass die geförderte Altersvorsorge mehr Transparenz erfährt. So liefern zwar die Produktinformationsblätter und Basisinformationsblätter Informationen über die Kostenstruktur, aber eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Informationsblättern ist nicht immer gegeben. Zum Beispiel gelten zwei unterschiedliche Kostenausweise. Im Zuge einer Konsolidierung der geförderten Altersvorsorge, die nach Einschätzung der Studienautoren dringend geboten ist, wäre auch eine Vereinheitlichung bei den Informationen zu den Kosten der Produkte nötig.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der DIA-Studie „Was für Sparer übrig bleibt“, die gemeinsam mit dem Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH angefertigt wurde.

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