Die GMK fordert den G-BA auf, „im Rahmen des aktuell anstehenden Weiterentwicklungsprozesses die PPP-RL unter direktem Einbezug der Fachexpertise der Länder anzupassen, so dass sie Anreize setzt für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen Versorgung und für eine gemeindenahe Versorgung.“ Die GMK begrüßt den Ansatz der PPP-RL, die Qualität der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung durch einen bundesweiten Mindeststandard in der Personalausstattung zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig hat sie aber auch deutliche Kritik geübt. Starre und kleinteilige Vorgaben könnten die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern erschweren. Darüber hinaus sei das psychiatriepolitische Ziel einer gemeindenahen stationären Versorgung in Frage gestellt. Gerade in der jetzigen Situation muss deshalb sichergestellt werden, dass die versorgenden Kliniken nicht durch überzogene Sanktionsmechanismen gefährdet werden. „Wir sind uns hier mit der GMK einig, dass die finanziellen Sanktionen bis 2025 ausgesetzt werden müssen. Mit unserem Antrag versuchen wir, das einstimmige Votum der Länderminister in die Richtlinie mit einfließen zu lassen“, so Gaß.
Unbesehen von diesem Antrag der DKG bleibt die grundsätzliche Kritik der Krankenhäuser an der Richtlinie bestehen. „Es ist weiterhin unser dringendes Anliegen, die Richtlinie umfassend zu überarbeiten. Ziel muss es sein, dass die Personalausstattung die Qualität sichert, dem Personal gute Rahmenbedingungen bietet, aber gleichzeitig die Bürokratie der Richtlinie gute und innovative Versorgungskonzepte nicht behindert. Es ist Zeit, dass der G-BA beschließt, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten und bis dahin die finanziellen Sanktionen auszusetzen“, so Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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