Wer eine Betriebsfeier plant, sollte das neue Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht mehr auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeitenden aufteilen. Das gilt auch für Ärzte und andere Heilberufler.
Auf was sich Heilberufler durch das neue Urteil einstellen müssen, inklusive Rechenbeispiel, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung: Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf Anwesende aufteilen
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