Bundesarbeitsgericht muss entscheiden, ob ver.di seine Mitgliederzahlen in der Altenpflege offenlegen muss.
In der Altenpflege gibt es seit 2010 eine eigene Kommission für das Wachstum der Löhne. Diese hat u.a. dazu geführt, dass die Löhne in der Altenpflege stärker gestiegen sind, als in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Die Gewerkschaft ver.di versucht trotzdem, mit einer Handvoll Mitarbeitern der ganzen Branche einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aufzuzwingen.
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege:
„Es kann nicht sein, dass eine Minderheit der Mehrheit ihren Willen aufzwingt. Verdi versucht mit allen Mitteln ihre fehlende Durchsetzungsfähigkeit in der Altenpflege zu vertuschen. Deshalb sind wir froh, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unsere Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen hat. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob ver.di seine Mitgliederzahlen in der Altenpflege endlich offenlegen muss. Im Sinne einer fairen Konfliktlösung wäre das ein wichtiger Schritt.“
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessenvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege war viele Jahre berufenes Mitglied in der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
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