Neue Klinik im Klinikum Darmstadt: die Klinik für Akut- und Notfallmedizin

In der Zentralen Notaufnahme im Klinikum Darmstadt werden jedes Jahr rund 45 000 Notfallpatient*innen versorgt. Um diesen Bedarf und der hohen medizinischen Kompetenz gerecht zu werden, gibt es im Klinikum Darmstadt ab dem 1. September eine Klinik für Akut- und Notfallmedizin. In diese Klinik werden die Zentrale Notaufnahme und eine bettenführende Station integriert. Damit verfügt das Klinikum Darmstadt jetzt über 22 Kliniken und Institute.

„Die Klinikum Darmstadt GmbH ist das einzige Klinikum der höchsten Versorgungsstufe im Versorgungsgebiet 6 (Darmstadt/Südhessen). Während der Covid-Pandemie wurde das Klinikum zusätzlich zum Level-1-Zentrum für die Behandlung und Steuerung dieser Patient*innen ernannt. Die Zentrale Notaufnahme ist essentieller Bestandteil dieser Versorgung. Die Zentrale Notaufnahme verfügt über die volle Weiterbildungsermächtigung für die gesetzlich geforderte ärztliche Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin sowie die Notfallpflege. Die Ernennung zu einer Fachklinik ist somit ein konsequenter Schritt, um dem hohen Stellenwert der Aus- und Weiterbildung wie auch dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden“, sagt Prof. Dr. Nawid Khaladj, medizinischer Geschäftsführer der Klinikum Darmstadt GmbH.

„Das Klinikum Darmstadt erfüllt die höchste Stufe der Notfallversorgung, ist überregionales Traumazentrum, zum Schwerstverletzungsartenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und hat u.a. zertifizierte Einheiten für die akute Behandlung von Brustschmerz und Schlaganfällen.  Mit der Umbenennung und der Umstrukturierung soll der Notfallversorgung mehr Bedeutung hier im Haus gegeben werden“, erklärt Dr. Sabine Jobmann, Direktorin der Klinik für Akut- und Notfallmedizin, die vorher die Zentrale Notaufnahme geleitet hat. 

Patient*innen brauchen in einem medizinischen Notfall eine optimale Versorgung mit allen dafür notwendigen Strukturen. Die Krankenhäuser, die diese Strukturen vorhalten, benötigen hierfür eine angemessene Vergütung. Dies zu regeln, ist nicht zuletzt ein gesetzlicher Auftrag, der mit einer Regelung des Gemeinsamen Bundesausschuss zur stationären Notfallversorgung erfüllt werden soll. Diese regelt Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen eines Krankenhauses, sichert ihnen aber auch eine entsprechende Vergütung zu. Grundlage für dieses System sind gestufte Notfallstrukturen. Der Gesetzgeber teilt die Krankenhäuser ein: Je nach Versorgung der Notfallpatient*innen, die sie bieten können: Basisnotfallversorgung, erweiterte Notfallversorgung und umfassende Notfallversorgung oder keine Notfallversorgung.

Das Klinikum bietet eine umfassende Notfallversorgung und ist damit in der höchsten Stufe angesiedelt. Um diese Anforderungen zu erfüllen, braucht es beispielsweise einen Hubschrauberlandeplatz, eine ständige OP-Bereitschaft, eine 24-stündige Verfügbarkeit von CTs und MRTs, eine bestimmte Anzahl an Fachabteilungen und einiges mehr.

Auf der Station der Klinik für Allgemein- und Akutmedizin werden „Kurzlieger“ betreut. „Das ist sehr sinnvoll, auch für ältere Menschen. Diese haben oft Erkrankungen, die ambulant versorgt werden könnten, auf Grund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen ist es aber schwierig, diese Patient*innen ambulant zu behandeln. Zudem können wir auf dieser Station Krankheitsverläufe beobachten und können am Folgetag entscheiden, ob der Patient stationär bleiben muss und wenn ja, in welcher Abteilung der Patient weiter behandelt werden soll.  So können Fehlbelegungen auf Stationen vermieden werden, die Zeit kosten“, erläutert Dr. Sabine Jobmann. 

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