Nach Information der ARAG Experten müssen Finanzämter für alle Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2019 den jährlichen Zinssatz von sechs Prozent senken. Durch die historische Niedrigzinsphase seit dem Ausbruch der Finanzkrise in 2008 ist dieser Steuersatz für die verspätete Abgabe der Steuererklärung realitätsfern und verfassungswidrig. Damit müssen alle Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 korrigiert werden. Auswirkungen auf Steuerzahler und Unternehmen hat die neue Regelung nach Ansicht der ARAG Experten nur bedingt, da die Abgabefrist der Steuererklärung für 2019 aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende August 2021 verlängert wurde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keine Höhe vorgeschrieben, doch der Zinssatz könnte um etwa zwei Prozentpunkte reduziert werden. Bis Ende Juli 2022 hat der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung zu treffen (Az.: 1 BvR 2237/14).
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