Fernwärmenetze mit mehr als 250.000 angeschlossenen Haushalten zählen gemäß Verordnung des Bundesinnenministeriums zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die eine wichtige Bedeutung für das Gemeinwesen haben. Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der IT-Schutzziele „Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, Komponenten oder Prozesse“, die zur Funktionsfähigkeit der betriebenen Kritischen Infrastrukturen essenziell sind, sind sie rechtlich verpflichtet, entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen umzusetzen und dem BSI die Nachweise vorzulegen. Der B3S dient in Form eines Leitfadens als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen, diese Nachweise vorzulegen und schafft so Rechtssicherheit. Er zeigt auf, wie Unternehmen im ersten Schritt eine Risikoanalyse vornehmen und darauf aufbauend konkrete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen können.
Damit die Empfehlungen mit Blick auf das BSI-G weiterhin den geforderten Stand der Technik widerspiegeln, haben AGFW und BDEW eine Arbeitsgruppe gegründet, die die technologische Entwicklung und die relevanten IT-Sicherheitsbestimmungen fortlaufend verfolgt und, falls nötig, den Sicherheitsstandard einem frühzeitigen Update unterzieht.
Ob ein Unternehmen den Branchenstandard anwendet oder andere, geeignete Nachweise vorlegt, bleibt ihm überlassen. Interessierte Unternehmen können sich den neuen Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze hier herunterladen:
https://www.agfw.de/index.php?eID=tx_securedownloads&p=919&u=0&g=0&t=1628671433&hash=e3144db7043409f4e737dcf5bccc01584e5e56d6&file=/fileadmin/user_upload/Organisation_u_Arbeitssicherheit/20210215_B3S_Verteilung_Fernwaerme_V1.1.pdf
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