Die Holding hat am 3. August 2021 beschlossen, einen Antrag der auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs-und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) zu stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens strebt die Holding eine Restrukturierung sowie die Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung an.
Mit den Schuldscheingläubigern der eterna Mode GmbH wurde vereinbart, dass die aktuelle Situation der eterna Mode Holding GmbH und ihre Sanierung nach dem StaRUG keine Kündigungsgründe unter dem Schuldscheindarlehen auslösen.
Das folgende Gleiss Lutz-Team war für die Schuldscheingläubiger tätig: Dr. Kai Arne Birke (Partner, Finance, Frankfurt), Dr. Matthias Tresselt (Partner, beide Federführung), Friedrich Schlott (beide Restrukturierung, Stuttgart), Alexander Gebhardt (Counsel, Finance/Kapitalmarktrecht, Frankfurt).
Die Sanierung der eterna Holding ist einer der ersten öffentlich bekannten Anwendungsfälle für das Anfang 2021 in Kraft getretene StaRUG, welches es Unternehmen ermöglicht, bei drohender, aber noch nicht eingetretener, Zahlungsunfähigkeit eine Sanierung über einen Restrukturierungsplan anzustreben.
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