Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat neben vielen Toten auch zahlreiche Immobilien schwer beschädigt oder zerstört. Je mehr das Ausmaß der Schäden sichtbar wird, umso deutlicher wird auch, dass viele Eigentümer keinen hinreichenden Versicherungsschutz haben. In den Medien wird bereits über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung diskutiert. So sinnvoll dies für die Zukunft sein mag, so wenig bringt dies den aktuell Betroffenen, die eine solche Versicherung nicht abgeschlossen haben. Für viele Betroffene führt der fehlende Versicherungsschutz somit zur Existenzgefährdung.
Umso wichtiger ist es daher zu prüfen, ob nicht doch bestehende Gebäudeversicherungen in Anspruch genommen werden können. Ansatzpunkt hierfür ist eine mögliche Pflichtverletzung des Versicherungsvertreters oder des Versicherungsmaklers bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Wenn die Versicherten nämlich umfassenden Versicherungsschutz wünschten oder es für die Versicherungsvermittler offensichtlich sein musste, dass nicht nur eine Gebäudeversicherung, sondern auch eine Elementarschadenversicherung für die Versicherten sinnvoll gewesen wäre, hätten die Versicherungsnehmer hierauf nach Einschätzung von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hingewiesen werden müssen. Gab es diesbezüglich keine Beratung, kann sich hieraus ein Schadenersatzanspruch ergeben, der zur Folge hat, dass Versicherte so gestellt werden, als ob sie die betreffende Elementarschadenversicherung abgeschlossen hätten. Auf diesem Weg kann für Betroffene doch noch ein faktischer Versicherungsschutz herbeigeführt werden.
„Selbstverständlich muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob entsprechende Erfolgsaussichten bestehen. Wir unterstützen von der Hochwasserkatastrophe Betroffene mit einer kostenfreien Erstberatung und prüfen, ob ein Vorgehen gegen die Versicherung oder Versicherungsmakler erfolgsversprechend sein könnte,“ so die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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