Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist auf die besondere Situation einiger Kliniken in den von der Flutwelle betroffenen Gebieten hin. In den besonders betroffenen Gebieten benötigen auch Krankenhäuser kurzfristige unbürokratische Hilfe. Dabei hat die Flutwelle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht nur auf die direkt durch das Hochwasser betroffenen Krankenhäuser Auswirkungen. Auch Kliniken, die beispielsweise Patienten im Zuge von Evakuierungen aufnehmen mussten, sind in ihrer Arbeit massiv beeinflusst und  haben deutliche Mehrbelastungen. Die Krankenhäuser müssen jetzt in der Lage sein, sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren. Deshalb erwartet die DKG Kulanz und Entgegenkommen, so auch bei bürokratischen Erfordernissen und fristgebundenen Meldeplichten. Krankenhäuser und ihre Beschäftigten müssen dringend von überflüssiger Bürokratie, beispielsweise bei den Strukturprüfungen oder den G-BA-Qualitätsprüfungen, entlastet werden, um sich jetzt ausschließlich um die Patienten kümmern zu können. 

Wir begrüßen sehr, dass zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen schon unbürokratische Regelungen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen Krankenhäuser zu sichern, angekündigt hat. Neben kurzfristigen und unbürokratischen finanziellen Hilfen zum schnellen Wiederaufbau der klinischen Infrastruktur benötigen die Einrichtungen auch eine wirtschaftliche Absicherung. Besonders von der Flutkatastrophe betroffene Kliniken, die ihren Betrieb auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt wieder aufnehmen können und mit Erlösverlusten rechnen müssen, benötigen eine außerordentliche finanzielle Hilfeleistung, um für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wirtschaftliche Perspektive zu erhalten. Diese Hilfeleistung sollte aus den Mitteln des angekündigten Rettungsfonds des Bundes und der Länder gespeist und zum Beispiel in Form von Ausgleichszahlungen nach dem Muster der Corona-Ausgleichszahlungen geleistet werden. 
 

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 21 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Banu Öztürk
Telefon: +49 (30) 39801-1025
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel