Hassrede ist ein Beispiel dafür, sie schränkt die Freiheit von Medien und Zivilgesellschaft sowie einen offenen Diskurs massiv ein. Daher setzen sich die Medienanstalten bereits seit Jahren aktiv im Kampf gegen strafrechtlich relevante Hasskommentare im Netz ein. Kooperationen zwischen den verschiedenen Medienanstalten sowie den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden und regionalen Medienhäusern sind dabei Ausgangslage für zahlreiche Initiativen im gesamten Bundesgebiet. Ob „Verfolgen statt nur Löschen“, „Resignation ist keine Option“, „Keine Macht dem Hass“ oder die Hamburger „Offensive gegen Hass im Netz“ (OHNe Hass) – gemeinsames Ziel der Projekte ist es, auch im Internet keine rechtsfreien Räume zuzulassen und Hasskriminalität mit den Mitteln des Rechtsstaats zu begegnen.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) nutzt verschiedene Wege, um gegen Online-Hassrede vorzugehen. Kann sie den Urheber eines Kommentares ermitteln, geht sie medienrechtlich gegen diesen vor. Sie verfügt außerdem über einen bevorzugten Meldestatus bei YouTube, Facebook, Instagram und TikTok, wodurch von ihr gemeldete Inhalte priorisiert überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurden so mehr als 300 Hasskommentare entfernt, die gegen Jugendmedienschutzbestimmungen und überwiegend auch gegen das Strafgesetzbuch verstießen.
Die MA HSH setzt sich auch für die strafrechtliche Verfolgung von Hassrede ein. Sie wirkte beratend beim Start der Initiative „Offensiv gegen Hass im Netz – konsequent anzeigen, effektiv verfolgen“ (OHNe Hass) der Hamburger Justizbehörde mit und zeigt über diese auch selbst Inhalte bei der Staatsanwaltschaft an.
Und auch im Rahmen von Veranstaltungen bezieht die MA HSH Position gegen Online-Hassrede. Am 26. August 2021 gehen wir in der Online-Veranstaltung „Gegen Online-Hass“ der Frage nach, wie digitale Hassrede die Gesellschaft verändert. Anschließend geben Referent:innen aus Justiz und Beratungsstellen Einblicke in die Schwierigkeiten, die in der Praxis beim Löschen von problematischen oder strafbaren Inhalten und dem Verfolgen von Straftaten bestehen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.
Wer wissen möchte, wie Nutzer:innen von Online-Diensten Hassrede im Internet melden können, findet eine Schritt-für Schritt-Anleitung auf ma-hsh.de. Nutzen Sie auch gerne das MA HSH-Beschwerdeformular um zu melden, wann und wo Ihnen im Internet problematische Inhalte aufgefallen sind. Dort stehen wir auch für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Weiterführende Links zu den Aktivitäten anderer Landesmedienanstalten:
- Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
- Bremische Landesmedienanstalt (brema)
- Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
- Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
- Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
- Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
- Medienanstalt Rheinland-Pfalz (RLP)
- Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
- Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
MA HSH Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
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Telefon: +49 (40) 369005-0
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