Berliner Hochschulrecht

In der Hauptstadt steht auf politischer Ebene momentan die Neuregelung des Hochschulrechts Berlin unter Berücksichtigung des Themas Tierschutz / Tierversuche auf der Tagesordnung.

Dieser Ansatz ist zu begrüßen, jedoch sind die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht umfassend genug und insbesondere hinsichtlich der Zielvorgabe den Tierschutz bzgl. Tierversuchen zu fördern nicht hinreichend in konkreten Vorgaben bzw. Regelungen festgeschrieben. Denn an den Berliner Hochschulen werden immer noch zu viele Tiere für Tierversuche missbraucht.

Daher haben sich nun die „TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V.“, die „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. – Geschäftsstelle Berlin“ mit einer öffentlichen Stellungnahme an die entsprechenden politischen Stellen gewandt und fordern Verbesserungen im Hochschulrecht bzgl. Tierversuche.

Über Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. – Geschäftsstelle Berlin

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Seine historischen Wurzeln reichen bis 1922 zurück. Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. wurde 1952 (neu) gegründet. Ziel unserer Arbeit ist es, Tieren eine Stimme zu geben und ihren Schutz in unserer Gesellschaft zu verbessern.
Der bmt ist mit neun Geschäftsstellen, neun Tierheimen und einem Tierschutzzentrum, im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Die Berliner Geschäftsstelle des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. besteht seit 1959.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. – Geschäftsstelle Berlin
Schulzendorfer Str. 87
13467 Berlin
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http://www.bmt-tierschutz-berlin.de/

Ansprechpartner:
Rolf Kohnen
Geschäftsführer
Telefon: 030-54085304
E-Mail: gst-berlin@bmt-tierschutz.de
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