Erste Hilfe bei Starkregen

Für die kommenden Tage sind für Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unwetterartige Regenfälle prognostiziert – vollgelaufene Keller und Garagen sind vorprogrammiert. Wer solche Schäden bei der Versicherung einreichen will, braucht eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren. Darauf sollten Versicherte achten.

Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden und durchnässter Hausrat: Überschwemmungen drohen nicht nur in Gewässer-Nähe. Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deshalb wesentlich häufiger Grund für Hausrat- und Gebäudeschäden als Hochwasser.

Was tun, wenn das Wasser kommt?

Wer von Überschwemmung betroffen ist, sollte umgehend seine Versicherung kontaktieren. Anschließend ist schnelles Handeln gefragt: „Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden“, rät DEVK-Experte Peter Boecker. „Beschädigte Gegenstände sind jedoch noch nicht reif für den Mülleimer – Betroffene sollten sie sammeln, falls ein Gutachter sie nachträglich besichtigt.“ Wichtig sei außerdem, eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzulegen. Fotos und Videos zur Dokumentation sind ebenfalls hilfreich.

Ein Fall für die Versicherung

„Je schneller ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt“, sagt Boecker, „desto schneller wird sein Schaden ersetzt.“ Die Hausratversicherung begleicht z. B. Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Haus. Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um zerstörte Wohnbauteile wie durchnässte Mauern oder beschädigte Dächer. Ganz wichtig: Nur wer eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren hat, ist vor den finanziellen Folgen solcher Schäden geschützt. „Das Risiko durch Starkregen, Hochwasser oder auch Erdbeben und Lawinen wird nach wie vor unterschätzt“, so Boecker. „Bei der DEVK ist der Schutz gegen weitere Naturgefahren deshalb in neueren Verträgen automatisch mitversichert – außer Versicherte lehnen das ausdrücklich ab.“ Gängig ist das in der Branche nicht. Hausbesitzer und Mieter sollten deshalb prüfen, ob weitere Naturgefahren wie Starkregen in ihrer Police abgedeckt sind.

DEVK-Versicherte, die von Überschwemmung betroffen sind, können ihren Schaden telefonisch melden unter der Rufnummer 0800 4 858-858 – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz.

Über DEVK Versicherungen

Seit 135 Jahren legen Versicherte in Deutschland ihre Risiken des Alltags vertrauensvoll in die Hände der DEVK Versicherungen. Von Eisenbahnern für Eisenbahner gegründet kümmert sich die DEVK heute um bundesweit rund 4,2 Millionen Kundinnen und Kunden mit mehr als 15,4 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Insgesamt krempeln rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ärmel hoch, um schnell und tatkräftig zu helfen. Zusätzlich sind die Sparda-Banken seit vielen Jahren verlässlicher Partner. Nach der Anzahl der Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat- sowie fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer.

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