Der Mieterbund Mittelrhein, Vertreter der Mieter im nördlichen Rheinland-Pfalz, ist enttäuscht, dass sich die CDU-Bundestagsfraktion gegen die ursprünglich vorgesehene Kostenverteilung der CO2-Steuer entschieden hat. Demnach sollten die Kosten dieser neuen Steuer, mit der ein sparsamerer Umgang mit Energie erreicht werden soll, zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden. Nun aber hat die Bundesregierung aber doch entschieden, dass diese Steuer die Mieter allein tragen sollen. Das hält der Mieterbund Mittelrhein für ungerecht. „Es ist zwar richtig, dass der Heizungsverbrauch davon abhängt, wie sparsam der Verbraucher mit Energie umgeht“, erklärte der 1. Vorsitzende Dietrich G. Rühle der Presse, „aber es hängt genauso stark davon ab, ob veraltete oder moderne energiesparende Technik eingesetzt werde“. Auf letztere habe der Mieter aber keinen Einfluss, denn darüber entscheiden die Vermieter als Eigentümer ganz alleine. Der Mieter könne sparsam heizen wie er nur kann, mit einem veralteten Heizungssystem wird es nicht effektiv sein. „Warum, wenn zwei aus unterschiedlichen Gründen für den Umfang eines Verbrauchs ursächlich sind, nur einer von beiden von dieser Lenkungssteuer betroffen ist, ist weder energiepolitisch noch sozial zu begründen“, so Rühle. Richtig sei zwar, dass der Vermieter nicht verhindern könne, dass ein Mieter unrentabel heizt. Aber umgekehrt könne der Mieter so sparsam heizen wie er will, wenn der Vermieter eine veraltete Heizung in der Wohnung belässt, stiegen die Verbräuche trotzdem. Durch das Splitten der Umlage hätte auch ein Anreiz für den Vermieter geschaffen werden können, die Wohnung mit energiesparender Technik auszurüsten. Es sei auch kein Argument gegen die Beteiligung der Vermieter an der CO2-Umlage, dass Vermieter die Steuer auch dann zahlen müsste, wenn die Heizungsanlage auf dem neuesten Stand ist. Denn dieses Problem habe ja auch der Mieter, der die Steuer ja auch selbst dann zahlen muss, wenn er vorbildlich Energie einspart. Aber beide würden dann eben weniger bezahlen müssen. Auch sei es kein Argument, dass Umweltauflagen Investitionen in den Neubau von Wohnungen bremsen würden. „Bei jeder energiesparenden Auflage behaupten Eigentümer, das belaste den Wohnungsbau“, hält dem Rühle entgegen, „der Mangel an Wohnraum hat aber rein gar nichts mit Energiemaßnahmen zu tun.“ Denn dafür sein die mangelnde Bautätigkeit verantwortlich, wobei auch die Kommunen zu wenig dafür sorgten, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde. Es sei schon ärgerlich, wenn Kosten, deren Grund unzweifelhaft im Haben von Eigentum liegt, einseitig auf die Mieter abgewälzt würden. So müssten Mieter über die Nebenkosten z. B. auch die Grundsteuer B des Eigentümers zahlen, obwohl diese absolut nichts mit dem Bewohnen des Grundstücks, sondern alleine mit dem Eigentum daran zu tun habe. Aber Mieter hätten anders als die Eigentümer eben kaum eine politische Lobby, selbst die eher dem linken Lager zugerechneten Parteien trügen Entscheidungen zu Lasten der Mieter mit. Und das, obwohl die Mietpreise zurzeit explodieren, was Vermietern viel Geld in die Kasse spüle, während Wohnen für Mieter immer weniger bezahlbar wird. „Und ein nicht unerheblicher Grund für die Belastung der Mieter ist schließlich auch, dass diese anders als Eigentümer der Steuer nicht ausweichen kann, denn Mieter müssen ja wohnen und heizen“, resümiert der Vorsitzende des Mieterbundes Mittelrhein.
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