Handy und Fahrrad müssen gestellt werden

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat laut ARAG Experten den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber benachteilige den Kurier unangemessen, wenn er die Betriebsmittel nicht zur Verfügung stelle. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen (Az.: 14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20).
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