Sehr kritisch sieht er jedoch die Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs, der wie ein „Menschenrecht“ (Zi. 33 – 37) behandelt wird, ohne vom Lebensrecht der Ungeborenen zu sprechen. „Der Absatz verkennt den langen gesellschaftlichen Diskurs und die begründeten Kompromisse, die beispielsweise in Deutschland gefunden wurden“, sagt Sternberg im Blick auf den Paragrafen 218 StGB. Das deutsche Strafrecht nennt einen Abbruch klar rechtswidrig, belässt ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Auch in Bezug auf das Europäische Parlament, so der ZdK-Präsident, bleibe sich die Vertretung des deutschen Laienkatholizismus ihrem Auftrag treu, die Sichtachsen auf das Leben zu wahren und sich für den Schutz des Lebens von seinem Beginn an einzusetzen.
Konkret wird dem EU-Parlament eine Vorlage zur Abstimmung vorgelegt, die eine Änderung nationaler Regelungen verlangt, zum Beispiel die Auslagerung der Abtreibung aus dem Strafrecht. In dem Bericht werden „sogenannte Gewissensklauseln“ kritisiert, die „Leben und Rechte der Frauen gefährden“. „Auch Gewissensentscheidungen, die aufgrund religiöser Überzeugungen gewonnen wurden, gehören zum Kern einer europäischen Anthropologie, die sich aus der langen Symbiose antiker Vorstellungen mit dem Christentum speist“, erklärt Sternberg. So treffe sich das Abtreibungsverbot des Hippokratischen Eids mit ältesten christlichen Auffassungen, die zum Kern europäischer Werteordnung gehören. In Deutschland sei aus der Erkenntnis, dass das Leben nicht gegen die Mutter geschützt werden könne, eine Beratungspflicht eingeführt worden, an der sich der Verein „Donum Vitae“ seit 1999 beteiligt und Hilfen und Chancen für das Kind mit der schwangeren Frau erörtert.
„Die Debatte über rechtliche Regelungen zum Abbruch wird nicht sinnvoll geführt, wenn ihr ein radikales Schwarz-Weiß-Denken unterliegt“, sagt Sternberg. So habe es auch die christliche Position des Lebensschutzes in allen Phasen des Lebens, wie sie das ZdK vertrete, schwer, angehört zu werden, „wenn auf der einen Seite radikale selbsternannte ‚Lebensschützer‘ vor ärztlichen Praxen demonstrieren, und auf der anderen Seite gefordert wird, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu legalisieren und die Tötung der Ungeborenen nicht einmal als Problem behandelt wird“. Offenbar gebe es im europäischen Ausschuss für die Rechte der Frauen „keinerlei Sensibilität für einen gesellschaftlichen Kompromiss, wie wir ihn beispielweise in Deutschland gefunden haben.“ Nicht zuletzt Im Sinne der Subsidiarität müsse die konkrete Regelungspraxis Gegenstand nationalen Handelns bleiben, so Sternberg.
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