Kabel darf keine Stolperfalle sein

Die Betreiberin eines Verkaufsstands in einem Fußballstadion hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen – wie z. B. Abdeckmatten – keine neuen Stolpergefahren entstehen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm in einem Hinweisbeschluss klar (Az.: 7 U 27/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .

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