Der deutsche Vorstand der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V. fordert den für Energie zuständigen Bundeswirtschaftsminister Altmaier dazu auf, noch vor der Bundestagswahl den versteckten Solardeckel abzuschaffen. Sonst droht das gerade erst auf 5 Gigawatt (GW) gestiegene Zubautempo im Jahr 2020 schon in den letzten Monaten des Jahres 2020 wieder zu sinken. Das wäre fatal. Denn EUROSOLAR hebt hervor, dass selbst zur Erreichung der nicht übermäßig ambitionierten neuen Klimaziele der Bundesregierung (65 % Treibhausgasreduktion bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990) ab 2022 mindestens 10 GW Photovoltaik pro Jahr in Deutschland zugebaut werden müssen, ab 2024 dann mindestens 15 GW, besser 20 GW. Dies ist weder technisch noch wirtschaftlich ein Problem, scheitert aber an politischen Restriktionen wie dem versteckten sog. atmenden Deckel (§ 49 EEG 2021). Ausgerechnet im Jahr des Atomausstiegs 2022 können wir uns keinen Knick beim Ausbau Erneuerbarer Energien leisten. Wer dies mutwillig herbeiführt, bringt die Saat für unheilvolle Debatten zum Ausstieg vom Atomausstieg auf die Tagesordnung. Ebenso wird der Fahrplan für den Kohleausstieg aus den Fugen geraten, wenn die Erneuerbaren nicht schleunigst ausgebaut werden.
Wegen der Abhängigkeit von Genehmigungen hilft ein Sofortprogramm bei der Windenergie wenig. Der Windenergiezubau muss mit einer umfassenden Reform des EEG und in den Umwelt- und Planungsgesetzen durch die neue Bundesregierung zukunftsfest aufgestellt werden.
Der Solarzubau auf Dächern hingegen kann schnell mobilisiert werden, auch um die ebenso politisch bedingte Schwäche der Windenergie auszugleichen.
Der versteckte Solardeckel muss weg oder wenigstens mit einfachen Handgriffen im EEG angepasst werden – und zwar noch vor der Bundestagswahl (siehe Vorschlag zur Gesetzgebung im EEG 2021 unten).
Deckel jeder Art auf den Solarzubau sind Relikte aus alter Zeit, in denen PV-Anlagen noch teuer waren. Heute sind sie preisgünstig. Viele denken, dass der eine Solardeckel schon abgeschafft sei.
Ja, der verrückte absolute Deckel, mit dem die EEG-Vergütung bei Erreichen des Ausbaus von 52 GW einfach weggefallen wäre, hat der Gesetzgeber in 2020 beseitigt. Viel heimtückischer wirkt aber der noch bestehende sog. atmende Deckel.
Der wirkt nämlich schon Ende dieses Jahres, sehr wahrscheinlich schon im kommenden Jahr als erstickender Deckel. Fatal ist dabei, dass die Erstickung durch den Solarzubau selbst provoziert wird. Bei wachsendem Solarzubau sinkt die EEG-Vergütung wegen der Überschreitung des viel zu geringen Zubauvolumens für PV-Dächer von nur 2,5 GW pro Jahr rasant, derzeit um 1,4 % pro Monat. Zugleich steigen derzeit die Personal- und Materialkosten für die Montage aufgrund des generellen Kostentrends am Bau. Dies kann einen empfindlichen Knick beim Solarzubau bewirken. Denn die PV-Betreiber werden dann nur noch kleine PV-Anlagen auf Teilflächen des Daches bauen, wenn sie einen hohen Eigenverbrauch haben. Das Ziel: „Dächer vollpacken!“ ist dann gestorben. Die so wichtige Solarressource Dach muss aber weitgehend genutzt werden, um die Energiewende zu schaffen. Die Gebäudeeigentümer müssen einen Anreiz haben, Strom für die Allgemeinheit und nicht nur optimiert auf den Eigenverbrauch zu produzieren. Davor warnt die sog. „Deckelstudie“ der HTW Berlin schon seit 2020. Der Ernstfall rückt heran und trifft die Energiewende-Akteure genau in einer Zeit, in der der Bundestag wegen Sommerpause, Bundestagswahl, Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung für mindestens ein halbes Jahr kaum noch handlungsfähig ist. Die letzte Sitzungswoche steht unmittelbar bevor. Sie muss genutzt werden. Sonst verspielen wir kostbare Zeit, bevor Maßnahmen zur grundlegenden Steigerung des EE-Zubaus durch eine neue Bundesregierung greifen können.
Vorschlag zur schnellen Anpassung in § 49 EEG 2021:
• Am besten: Abschaffung des atmenden Deckels und mit sofortiger Wirkung einjähriges Moratorium für weitere Kürzungen der PV-Vergütung für Gebäudeanlagen. Falls dies nicht durchsetzbar ist ab 1. Januar 2022:
• Verdoppelung des PV-Zubauvolumens von 2,5 GW (2.500 MW) auf 5 GW (5.000 MW).
• Streichung von Anrechnungsregeln auf Mengen des PV-Zubaus aus Ausschreibungen.
• Verdoppelung aller Werte in § 49 EEG 2021, durch die Kürzungsschritte bei der Vergütung eingeleitet werden.
EUROSOLAR – die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. arbeitet seit 1988 für die schnelle und vollständige Ablösung atomarer und fossiler Energien durch Erneuerbare Energien. EUROSOLAR versammelt dazu Fachkompetenz aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur und zielt auf eine breite Mobilisierung gesellschaftlichen Engagements von der lokalen bis zu internationalen Ebene. Als gemeinnütziger Verein bietet EUROSOLAR allen Menschen die Möglichkeit, durch Ihre Mitgliedschaft an einer soziokulturellen Bewegung zur Realisierung dieser Jahrhundertaufgabe mitzuwirken und teilzuhaben.
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