Verlängerung der Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verängert. Die Förderungsbedingungen bleiben unverändert. Auch plant die Bundesregierung nach Auskunft der ARAG Experten eine neue Restart-Prämie, die Anreiz für den Neustart nach Corona sein soll. Unternehmen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten einen Zuschuss zu den Personalkosten.
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