Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter Berg- oder sonstigem Recht (Wasser-, Immissionsschutz-, Bau-; Natur-schutz-, Abgrabungsrecht, etc.) stellt, aufgrund der i.d.R. sehr langen Dauer des Eingriffs, des gleichzeitig langsamen und sukzessiven – pro Jahresscheibe eher geringen – Flächenverbrauchs, eine Besonderheit in der Bewertung aus Sicht der Umweltfolgenabschätzung dar.
Schon die grundlegende Entscheidung zur Zulassung über eine förmliche Planfeststellung oder auch mittels einer einfachen Plangenehmigung wird über die Frage der UVP-Pflicht nach UVP-Berg-VO oder aber durch die Anlagen des UVPG ausgelöst.
Neben dieser eher behördenverbindlichen, verfahrensimmanenten Umweltfolgenbewertung stehen der Inanspruchnahme einer rohstoffhöffigen Lagerstätte heute oft materiell-rechtliche habitat-, biotop- und vor allem artenschutzrechtliche Hürden entgegen.
Das Seminar befasst sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen für die Gewinnung von Bodenschätzen selbst (bergfreie/grundeigene Bodenschätze; Grundeigentümerbergbau).
Es werden auch Regelungen im Falle einer UVP-Pflicht am Beispiel des Berg- und Wasserrechts behandelt.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden dann Zweck, Inhalt und Anforderungen aus den diversen abzuarbeitenden Umweltprüfungen (UVP; FFH-/SPA-VP; Befreiung; Artenschutzrechtliche Prüfung; Eingriffsregelung; etc.) für die konkrete Situation des Bergbaus.
Es werden Mindeststandards (‚to do‘-Listen) und Lösungswege (bspw. Ausnahmeentscheidungen) aufgezeigt.
Theorie und Praxis werden an konkreten Fallbeispielen des Referenten und der Teilnehmer/innen behandelt.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 369€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A211215.pdf
Programm
09.30 Uhr Rechtliche Grundlagen
Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe unter
– Bergrecht (§§ 48 und 52 ff. BBergB)
– Immissionsschutzrecht (§ 10 und 19 BImSchG)
– Wasserrecht (§ 68 WHG)
– Bau- und Naturschutzrecht (§ 35 BauGB i.V. mit § 15 ff BNatSchG)
– Abgrabungsrecht (NRW)
– Sonstige materiell-rechtliche Entscheidungen (bspw. wasserrechtliche Erlaubnis)
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15. Uhr Bergbaurelevante Umweltprüfungen
– UVP (insb. unter Wasser- und Bergrecht)
– Habitatschutzrecht (FFH-/SPA-VP)
– Befreiung aus nationalen Schutzgebieten oder dem Biotopschutz
– Besonderes Artenschutzrecht
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Aufbau und Inhalt eines Musterantrages – Hinweise aus der Sicht eines effektiven grünplanerischen Verfahrensmanagements
– Definition des Vorhabens (Abbau /Tagesanlagen/Zeitplan)
– Planrechtfertigung und Alternativenprüfung
– Antragskonferenz / Scoping – der richtige Auftakt zu einem erfolgreichen Verfahren
– Bestandserfassung – Art und Umfang – „Haltbarkeit“ von Gründaten – Plausibilitätskontrolle
– Unterschiede und Gemeinsamkeiten der o.g. Umweltfachbeiträge – rechtliche Reichweite (Verbindlichkeit nach Außen)
– Phasen der Erarbeitung der technischen und der grünen Antragsteile – Abhängigkeiten und Hierarchie
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Exkurs Spezieller Artenschutz und Bergbau
– Problem der langen Zeiträume
– Artenschutzrecht als Zulassungsvoraussetzung und als Handlungsnorm – Was braucht der Bergbautreibende zur Zulassung, was muss er beim laufenden Betrieb beachten
– Rolle von Rahmen- und Hauptbetriebsplänen – Darstellung der Konsequenzen einschlägiger Rechtsprechung dazu
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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