- Reisende sollten sich rechtzeitig vor Abreise informieren
- PCR sind in vielen Ländern Voraussetzung für Einreise
- Achtung: Bereits vor dem Losfahren an die Rückreise denken
Wer aktuell Urlaub plant, muss mit vielen Unwägbarkeiten rechnen. Dazu gehören unter den herrschenden Pandemiebedingungen auch Reisebeschränkungen, sowohl im Inland als auch außerhalb von Deutschland. Ist der Entschluss gefasst, die Reise anzutreten, ist der eigene Pkw oder das Wohnmobil für viele Urlauber die erste Wahl. Nicht nur während der Gesundheitskrise erweist das eigene Fahrzeug seinen hohen Stellenwert, um die persönliche Mobilität sicherzustellen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Reisenden Tipps, worauf sie bei Urlaubsfahrten ins Ausland besonders achten sollte.
Corona macht das eigene Auto attraktiver
Die Möglichkeiten, öffentliche Orte aufzusuchen, Restaurants zu besuchen oder Hotels zu buchen, bieten sich gerade wieder. In Deutschland, wie auch in den europäischen Nachbarländern, werden Reiserestriktionen zurückgenommen. Flüge sind aber immer noch nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung von Kraftfahrzeugen, ob dem eigenen oder angemietet, drängt sich schon deshalb auf. Das ist naheliegend, denn fast alle Studien zur Mobilität in Corona-Zeiten haben einen steigenden Bedarf von Fahrten im Pkw festgestellt. Auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge steigt bundesweit weiter. Geschätzt wird die jederzeitige Verfügbarkeit und die Möglichkeit weite Strecken zügig zurücklegen zu können. Obendrein bietet das eigene Gefährt für den einzelnen Schutzraum in Zeiten gesundheitlicher Gefährdung.
Einreisebestimmungen vorher abklären
Wichtig ist es für jeden mit Urlaubsplänen vorab Informationen über die Möglichkeiten von Einreise und die Mobilität am ausgewählten Urlaubsort einzuholen. Als Informationsquelle bieten sich hierzulande die Seiten des Auswärtigen Amtes sowie der Bundesregierung an. Für Urlaubsreisen innerhalb des Bundesgebiets sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderregierungen relevant. Der aktuelle Stand der Dinge ist, dass noch bis Ende Juni die bundesweite Notbremse nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt. Das heißt: Bei einem Corona-Inzidenzwert von 100 oder darüber haben alle touristischen Fahrten zu unterbleiben. Liegen dagegen die Inzidenzen dauerhaft unter 100 – wie aktuell in nahezu allen Landkreisen – regeln die jeweiligen Bundesländer in Eigenregie, ob und in welchem Umfang sie Bewirtungen und Übernachtungen ermöglich.
Über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes und die eventuell angeordneten Maßnahmen, die bei der Rückkehr zu beachten sind, geben die Seiten des Auswärtiges Amts und Bundesinnenministerium Auskunft. Allerdings legt jedes Land, auch innerhalb der EU, eigene Bestimmungen für den Aufenthalt und Reisemöglichkeiten fest. Die vorherige Überprüfung der Regeln mit Hilfe der Onlineangebote von Auswärtiges Amt, der Botschaft des gewählten Reiselandes oder deren Tourismusorganisationen ist dringend empfohlen.
Eine Frage des Tests: Einreisebestimmungen
Die meisten Länder verlangen ein negatives Corona-Testergebnis, das bei Einreise nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf. Zwei Testarten sind zu unterscheiden. Der PCR-Test ist genauer und weist mittels einer Analyse im Labor Virenbestandteile nach. Deshalb kann es im Einzelfall bis zu 48 Stunden dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Reisende sollten unbedingt bei der Teststelle nachfragen und den entsprechenden Vorlauf einberechnen. Unter Umständen kann ein zweiter PCR-Test unmittelbar nach Ankunft am Reiseziel erforderlich werden. Reicht das Ergebnis eines Schnelltests, geht es meist schneller und billiger. Hier werden die Antikörper gegen das Coronavirus nachgewiesen – weshalb diese Variante häufig auch als Antigentest bezeichnet wird. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb weniger Minuten vor. Die allermeisten Staaten verlangen von Einreisenden zudem die Einreise vor Grenzübertritt elektronisch anzumelden und dazu online ein entsprechendes Formular (EU Digital Passenger Locator Form) auszufüllen. Eine fehlende Anmeldung oder auch fehlerhafte Angaben Geldbußen nach sich ziehen, die in einigen Staaten bei 200 Euro oder mehr pro Person betragen können.
Hinweis: Unsere Angaben zu den Einreisebestimmungen einzelner Nachbar- und Reiseländer haben Stand 7. Juni 2021 und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir übernehmen keine Gewähr für zwischenzeitliche Änderungen.
Niederlande
Deutschland wird nicht als „safe country“ eingestuft. Somit müssen Urlauber, die ins Land kommen, in eine zehntägige Hausquarantäne. Die Niederlande verlangen von Flugpassagieren eine Gesundheitserklärung bei der Einreise. Ein negativer “Covid-19-Test“ ist bei Grenzübertritt unabhängig vom Transportmittel immer vorzuweisen. Ebenso kann nach fünf Tagen Quarantäne ein negativer Test die Isolationsphase beenden.
Belgien
Reisen nach Belgien sind erlaubt. Deutschland ist als „rote Zone“ eingestuft. Bei Aufenthalten von länger als 48 Stunden ist ein PCR-Test vorzulegen und nach Auswertung des Online-Formulars durch die Behörden eventuell eine Quarantäne zu absolvieren (Benachrichtigung per SMS auf das Mobiltelefon).
Frankreich
Grundsätzlich ist ein PCR-Test bei Einreise Pflicht. Jeder Reisende muss außerdem online eine Erklärung über die Symptomfreiheit abgeben. Ab dem 9. Juni entfällt der PCR-Test für vollständig Geimpfte. Bei Präparaten mit zwei Impfungen erübrigt sich die Vorlage eines Testergebnisses zwei Wochen nach der letzten Dosis. Ist nur eine Verabreichung notwendig, beträgt der Zeitraum vier Wochen.
Spanien
Neben einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test akzeptieren die Behörden seit dem 7. Juni auch Antigentests mit jeweils negativem Ergebnis. Die Bestätigung muss in elektronischer oder schriftlicher Form in Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden. Ebenfalls ab 7. Juni entfällt 14 Tage nach vollständiger Impfung die Test-Verpflichtung. Dasselbe gilt, wenn Reisende die Genesung von einer Covid-19-Infektion innerhalb von 180 Tagen belegen können.
Portugal
Ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, ist Pflicht. Dieser muss auch Fluggesellschaften vorgelegt werden. Quarantäne ist nur noch vorgesehen für Einreisende aus Staaten mit einer 14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 oder solchen mit vorherigem Aufenthalt in Indien, Südafrika oder Brasilien.
Italien
Aus den EU-Mitgliedsländern ist die Einreise ohne Quarantäne nur mit ausgefülltem Online-Formular erlaubt. Auch ist ein maximal 48 Stunden alter, negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen. Kann man das nicht, sind 10 Tage Selbstisolation obligatorisch.
Österreich
Deutschland gilt als Gebiet mit „geringem Infektionsgeschehen“. Die elektronische Registrierung bei Einreise und die Vorlage eines negativen Testergebnisses PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen (maximal 48 Stunden alt) sind Pflicht. Andernfalls ist ein entsprechender Test binnen 24 Stunden nachzuholen. Hat man sich vor Einreise nach Österreich in einem „Risikogebiet“ (amtliche Liste) aufgehalten, gilt eine Quarantänepflicht, es sei denn, man kann eine Impfung nachweisen. Keine Auflagen muss beachten, wer lediglich auf der Durchreise ist.
Schweiz
Deutsche Reisende dürfen in die Schweiz einreisen. Deutschland gilt nicht als „Risikogebiet“ im Sinne der Schweizer Vorschriften. Für Einreisende aus „Risikogebieten“ ist ein negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) mit anschließender 10-tägiger Quarantäne vorgeschrieben. Nachgewiesene Impfungen befreien davon. Auch hier gibt für Personen auf der Durchreise keine Auflagen.
Tschechien
Seit dem 7. Juni sind Einreisen aus Deutschland aus jedem Grund mit ausgefüllter Online-Anzeige möglich. Der vorzulegende PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, beim Antigentest sind es 24 Stunden. Ausgenommen sind unter anderem Geimpfte mit internationalem Impfzertifikat, einreisende Tschechen oder Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie im Transportwesen Beschäftigte.
Polen
Wird bei Einreise ein negativer, maximal 48 Stunden alter Test (PCR oder Antigen) vorgelegt, entfällt eine Quarantäne von maximal 10 Tagen. Berufskraftfahrer und Geschäftsreisende mit Reisegrund-beleg sowie Geimpfte bzw. Covid-19-Genesene mit Nachweis dürfen ohne Test nach Polen einreisen.
Dänemark
Seit 5. Juni dürfen Deutsche mit nachgewiesenem, maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test einreisen und müssen sich binnen 24 Stunden erneut testen lassen. Im Gegenzug entfällt die sonst fällige Quarantäne. Davon und sonstigen Belegen sind auch vollständig Geimpfte befreit. Mitreisende Kinder unter 18 Jahren dürfen mit einreisen. Minderjährige ab 15 Jahren müssen dann allerdings zum PCR-Test.
Schweden
Die schwedischen Behörden fordern dringend auf, unnötige Reisen zu unterlassen. Nachzuweisen ist ein PCR-, Antigen- oder LAMP-Test, der maximal 48 Stunden zurückliegen darf. Entsprechende Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert. Ausnahmen sind für in Schweden wohnhafte Personen und beruflich Reisende vorgesehen. Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen.
Norwegen
Norwegen hat seine Grenzen für Einreisende geschlossen. Nur Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen werden ins Land gelassen – wenn nachgewiesen wird, dass der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehender Natur war. Wer eingelassen wird, muss eine Quarantäne in speziell dafür vorgesehenen Hotels verbringen. EU-Reisende aus Niedriginzidenzgebieten dürfen die Zeit in nachzuweisenden Privatunterkünften verbringen.
Finnland
Touristische Reisen gelten als nicht notwendig und sind deshalb nicht erlaubt. Einreisen sind im Wesentlichen nur für Personen mit Wohnsitz in Finnland, beruflich Reisende und Studierende gestattet. Negative Tests (PCR- oder Antigentest) sind ebenso Pflicht wie eine 14-tägige Selbstisolierung. Eine Verkürzung ist durch doppelte Testung maximal 72 Stunden vor und nach der Einreise möglich.
Rückreisende nach Deutschland müssen sich anmelden
Aufgrund der Pandemie ist mit Grenzkontrollen auch innerhalb des Schengen-Raums zu rechnen. Urlauber sollten daher Personalausweis oder Reisepass, Impfnachweis oder Testergebnis griffbereit mit sich führen. Bei der Rückreise aus einem Urlaubsland, das als „Risikogebiet“ gilt, ist nach aktuellem Stand eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Welche Restriktionen damit während oder nach der Rückreise verbunden sind, richtet sich danach, ob die Einreise aus einem Risikogebiet mit Hochinzidenz oder Virusvarianten erfolgt. Die verbindliche Einordnung der einzelnen Länder in die jeweilige Kategorie ist aus der ständig aktualisierten Länderliste des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu entnehmen. Danach entscheidet sich, ob neben bestehenden Test- und Nachweispflichten eventuell auch eine Quarantäne folgt oder sich sogar ein Beförderungsverbot (Flugverkehr) ergibt. Dabei gilt grundsätzlich: Nach einem Aufenthalt von bis zu zehn Tagen muss vor der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ein negatives Covid-19-Testergebnis vorgelegt werden. Auch Fluggesellschaften dürfen einen negativen Test als Voraussetzung für den Rückflug verlangen.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet zurückreist, kann anstelle des Testes einen Beleg über die vollständige Impfung oder den Nachweis über die Genesung nach Infektion als taugliche Bestätigung vorlegen. Ist das Urlaubsland als Risikogebiet eingestuft, genügt die Vorlage der vorgenannten Dokumente innerhalb von 48 Stunden nach Rückkehr mit Auto, Bus oder Schiff. Einreisen nach Deutschland aus anderen Ländern als denen der EU sowie des sogenannten Schengen-Raums sind nur in „begrenzten Ausnahmefällen“ möglich.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
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