Fest steht: bei angesammelten Überstunden handelt es sich mehr um eine Regel als um eine Ausnahme. Umso wichtiger, sich als Arbeitnehmer mit den hiermit verbundenen Optionen auseinanderzusetzen.
Was mache ich mit den Überstunden? Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft!
Im Arbeitsvertrag werden alle Details rund um das Arbeitsverhältnis geregelt – unter anderem auch oft, wie mit Überstunden umgegangen werden kann.
In den allermeisten Fällen ist hier entweder von einer zusätzlichen finanziellen Vergütung oder der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs die Rede. Vielen Arbeitnehmern ist der Umgang mit etwaigen Überstunden sogar so wichtig, dass sie sich ihren neuen Job nach diesem Kriterium aussuchen. Beide Varianten bergen jedoch sowohl Vor- als auch Nachteile.
Werden Überstunden nämlich ausgezahlt, müssen sie – ebenso wie der klassische Lohn – versteuert werden. Wer dann auf der Basis einer anderen Steuerklasse veranlagt wird, kann sogar mit mehr Stunden weniger Geld verdienen. Hier gilt es dementsprechend immer, individuell zu berechnen, ab wann sich diese Variante lohnt.
Der Freizeitausgleich wirkt auf den ersten Blick sehr flexibel. Immerhin lässt sich so oft beispielsweise früher ins Wochenende starten. Damit diese Variante jedoch funktioniert und nicht die Abläufe im Betrieb gefährdet, ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer und Vorgesetzte miteinander besprechen. „Nur“, weil das Überstundenkonto gefüllt ist, bedeutet dies nicht, dass der Arbeitnehmer seine freie Tage ohne Einverständnis nehmen könnte.
Das Zeitwertkonto als Alternative zu klassischen Lösungen?
Das Zeitwertkonto erfreut sich – unter anderem aufgrund der gebotenen Flexibilität – einer großen Beliebtheit.
Das Prinzip ähnelt im ersten Schritt dem Überstundenkonto – aber eben wirklich nur im ersten Schritt. Denn: auf dem Zeitwertkonto werden die Beträge, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen abgeleisteten Überstunden eigentlich zustehen, gesammelt. Dementsprechend wird hier nicht wirklich Zeit, sondern vielmehr Geld eingezahlt.
Im Laufe der Jahre kommen hier oft durchaus hohe Summen zusammen. Diese können dann für langfristige (!) Auszeiten, wie zum Beispiel ein Sabbatjahr oder ähnliches verwendet werden. Der Vorteil: der Arbeitnehmer profitiert von regelmäßigen Zahlungen, die ihm ohnehin zugestanden hätten, die er sich jedoch aufgespart hat. Dementsprechend muss er keine größeren finanziellen Engpässe bewältigen. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich am bisherigen Gehalt, kann sich jedoch durch leichte Abweichungen auszeichnen. Genaue Berechnungen im Vorfeld helfen dabei, die Situation während der besagten Auszeit noch ein wenig besser einzuschätzen.
Selbstverständlich müssen die geplanten Auszeiten, deren Spanne und Start- sowie Enddatum ebenfalls mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Fest steht jedoch, dass es sich beim Zeitwertkonto um eine praktische Alternative für all diejenigen handelt, die ihre Überstunden auf individuelle Weise anlegen möchten.
Wer weiß, dass er eine besonders lange Auszeit plant, weil beispielsweise eine Weltreise o. ä. ansteht, sollte sich zudem überlegen, ob er nicht nur Überstunden auf sein Zeitwertkonto, sondern auch andere Beträge einzahlt. Viele Arbeitnehmer „füttern“ ihr entsprechendes Konto oft auch mit Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Möglichkeiten sind vielseitig und bieten weitaus mehr Spielraum als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag.
Die Mitarbeiter der Foresight GmbH helfen Ihnen gern weiter. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen, die mit Hinblick auf Ihr individuelles Zeitwertkonto eine wichtige Rolle spielen. Falls Sie sich also für eine Alternative zum klassischen „Überstunden Abfeiern“ und der Auszahlung Ihrer „Mehr-Stunden“ interessieren, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
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