Aktuelle Entwicklungen bei den einzelnen Gesellschaften
Über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG ist vor dem Amtsgericht Leipzig bereits das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az. 401 IE 1000/21). Ein Insolvenzeröffnungsverfahren läuft auch bereits zu der UDI Energie FESTZINS VI GmbH & Co. KG (Amtsgericht Leipzig, Az. 401 IN 775/21).
Hinsichtlich dieser Gesellschaften und mehrerer weiterer Gesellschaften hat das zuständige Insolvenzgericht in Leipzig zudem die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen verfügt. Mit einer solchen Maßnahme wird die Einstellung der Zwangsvollstreckung bereits in den Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgedehnt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich einzelne Gläubiger durch eine Vollstreckung noch kurzfristig einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschaffen. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen betrifft aktuell folgende Gesellschaften:
- UDI Energie FESTZINS III GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS VI GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co KG
- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
Biogas-Betreibergesellschaft stellt Insolvenzantrag
Inzwischen musste auch eine der Projektgesellschaften, in welche Anlegergelder aus mehreren Gesellschaften der UDI-Gruppe geflossen waren – einen Antrag auf Insolvenz stellen. Es handelt sich um die Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG. Am 25. Mai untersagte das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Leipzig unter dem Az. 401 IE 981/21 weitere Zwangsvollstreckungen gegen die Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, soweit es dabei um „nicht unbewegliche Gegenstände“ geht. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen seien bis auf weiteres einzustellen.
mzs Rechtsanwälte werden sich um Aufnahme in Gläubigerausschüsse bemühen
Im Falle der Eröffnung von Insolvenzverfahren wird sich die Kanzlei mzs Rechtsanwälte als Vertreter zahlreicher Anleger dafür einsetzen, dass die Interessen der Anleger bestmöglich berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde wird sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, beim Amtsgericht Leipzig als Gläubigervertreter um einen Platz in vorläufigen Gläubigerausschüssen bemühen.
Der Gläubigerausschuss bietet zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung und Gestaltung der wichtigen Verwertungsentscheidungen im Insolvenzverfahren. Diese Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf den Verwertungserfolg und damit auf die Befriedigungsaussichten der Gläubiger. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Die Überwachung des Insolvenzverwalters dient dem Schutz der Masse vor falschen und die Masse schädigenden (Verwertungs-)Entscheidungen des Insolvenzverwalters. Gleichzeitig soll der Insolvenzverwalter aber durch Hinweise und die Beratung mit den Mitgliedern des Gläubigerausschusses bei seiner Arbeit unterstützt werden.
mzs Rechtsanwälte bündeln die Interessen der UDI-Anleger
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte bündelt bereits die Interessen von zahlreichen UDI-Anlegern. Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen an Herrn Dr. Thomas Meschede, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, per Mail (info@mzs-recht.de) oder telefonisch (0211-69002-68) wenden.
Einfach online zur kostenfreien Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.
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