In Betriebsanleitungen fehlen wichtige Angaben für den Autofahrer
In der Betriebsanleitung des Fahrzeugs erfahren Autofahrer, welche Ölspezifikationen für den Motor zum Nachfüllen unterwegs und für den Ölwechsel freigegeben sind. Zusätzlich können die Fahrzeughersteller in der Anleitung eine unverbindliche Empfehlung zwar aussprechen, Öl dieser oder jener Marke zu verwenden – die Wahlfreiheit des Autofahrers bleibt aber durch die verpflichtende Angabe der freigegebenen Ölspezifikationen dennoch grundsätzlich gewahrt. Aus dem Kreis der UNITI-Mitglieder, aber auch von Verbrauchern, haben sich zuletzt Beschwerden gehäuft, wonach in Betriebsanleitungen von Fahrzeugen der Marken ŠKODA und SEAT Angaben zu freigegebenen Ölspezifikationen fehlen. Die Fahrzeughalter werden in der Bedienungsanleitung stattdessen darauf verwiesen, das Öl von einem „Fachbetrieb“ wechseln zu lassen oder sich dort direkt zu informieren – sie können also mangels verfügbarer Spezifikationen nicht spontan selbst darüber entscheiden, welche für ihr Fahrzeug freigegebene Ölmarke sie verfüllen können und sie sollten beim Ölwechsel an Fachbetriebe, also insbesondere vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstätten, gebunden werden. Dipl.-Ing. Edwin Leber, UNITI-Geschäftsführer Schmierstoffe/Mineralöltechnologie: „Die Autofahrer werden damit um ihre Wahlfreiheit beim Thema Öl gebracht und zugleich werden die unabhängigen mittelständischen Schmierstoffanbieter in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, am fairen Wettbewerb teilzunehmen.“
UNITI schaltet Wettbewerbszentrale ein
Nach einer Vorabprüfung hatte sich UNITI in der Angelegenheit an die Wettbewerbszentrale gewandt, die als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb fördert. Die Wettbewerbszentrale prüfte die Fälle und mahnte beide Fahrzeughersteller wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Sowohl ŠKODA Auto Deutschland als auch SEAT Deutschland haben die Verstöße mittlerweile anerkannt und gegenüber der Wettbewerbszentrale die geforderten Unterlassungserklärungen in der Sache abgegeben.
RA Jörg-Uwe Brandis, UNITI-Geschäftsführer Tankstelle, resümiert: „Wir erwarten eine gewisse Strahlwirkung der Verfahren auf andere OEM, die vergleichbare Tendenzen verfolgen, den Verbraucher durch fehlende Angaben zu Motorölspezifikationen in den Pkw-Betriebsanleitungen und zu der damit einhergehenden neutralen Ölauswahl im Falle von Ölwechsel und Nachfüllbedarf im Sinne des UWG irrezuführen.“
Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. repräsentiert rund 90 Prozent des Mineralölmittelstandes in Deutschland und bündelt die Kompetenzen bei Kraftstoffen, im Wärmemarkt und bei Schmierstoffen. Täglich kommen über drei Millionen Kunden an die rund 6.000 Straßentankstellen der UNITI-Mitgliedsunternehmen. Rund 70 Prozent der freien Tankstellen und rund 40 Prozent der Straßentankstellen sind bei UNITI organisiert. Überdies versorgen die UNITI-Mitglieder etwa 20 Millionen Menschen mit Heizöl, einem der wichtigsten Energieträger im Wärmemarkt. Rund 80 Prozent des Gesamtmarktes beim leichten Heizöl und bei den festen Brennstoffen bedienen die Verbandsmitglieder. Mittlerweile gehören auch regenerative Energieträger sowie Gas und Strom zu ihrem Sortiment. Ebenso zum Verband zählen die meisten unabhängigen mittelständischen Schmierstoffhersteller und Schmierstoffhändler in Deutschland. Ihr Marktanteil liegt bei etwa 50 Prozent. Die rund 1.000 Mitgliedsfirmen von UNITI erzielen einen jährlichen Gesamtumsatz von etwa 35 Milliarden Euro und beschäftigen rund 80.000 Arbeitnehmer in Deutschland.
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