Das Gesetz, das am 28. Mai 2021 den Bundesrat passiert hat, ist ein weiterer Baustein, um die digitale Gesundheitsvorsorge weiterzuentwickeln. Es umfasst jetzt auch die Pflege und knüpft an das Digitale Versorgungsgesetz (DGV), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und das Krankernhauszukunftsgesetz (KHZG) an.
Was bringt das DVPMG?
- Digitale Identität: Krankenkassen müssen spätestens ab 1. Januar 2023 ihren Versicherten eine digitale Identität ausstellen. Sie dient ab 2024 auch als Versicherungsnachweis.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Analog zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden Digitale Pflegeanwendungen eingeführt.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Zu der bisherigen Anwendung der ePa in Apps müssen Krankenkassen ab 1. Januar 2022 auch den Zugriff über stationäre Desktop-Computer auf die ePA ermöglichen; ab 1. Juli 2023 muss hier zusätzlich zur ePA eine Patientenkurzakte für Notfalldaten zur Verfügung stehen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Es soll künftig Regelungen geben, um Arbeitsunfähigkeit (für maximal drei Tage) nach ausschließlicher Fernbehandlung festzustellen.
- Datenschutzfolgeabschätzung: Wenn sich Praxen vorschriftsmäßig an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, erfolgt ab 2023 die notwendige Datenschutzfolgeabschätzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die TI-Anwendungen.
Was Ärzte und Experten am DVPMG kritisieren
„Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Allerdings kritisieren Ärzte und Fachleute das Gesetz“, erklärt Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München. Hauptkritikpunkt ist aus Sicht der Ärzte die Online-Speicherung: ein zentraler Online-Speicher soll langfristig die elektronische Gesundheitskarte als Speicherort für Patientendaten ersetzen.
Auch Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer des ZVEI Fachverband Elektromedizinische Technik, kritisiert das DVPMG. Es ergänze zwar die bisherigen Gesetze um wichtige Maßnahmen in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen. Was aber weiterhin fehle, sei eine Strategie, die diese einzeln beschlossenen Maßnahmen nun sinnvoll verknüpft und koordiniert. Dieser Schritt sei in dieser Legislaturperiode nicht gelungen. „Bislang ist zudem völlig unklar, wann und wie die verschiedenen Maßnahmen von Pflegeeinrichtungen umzusetzen sind und was das kostet“, sagt von Paulgerg.
Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München
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