Oliver Radtke begrüßte als Vorsitzender des Ausschusses für Medien- und Kreativwirtschaft die Teilnehmenden im Namen der Handelskammer Hamburg: „Die Welt hat sich rasant digitalisiert – der regulatorische Rahmen muss sich nun schnellstens diesen Veränderungen anpassen. Es geht jetzt darum ganzheitlich zu regulieren für einen fairen Wettbewerb und für eine vielfältige Medienlandschaft. Wenn das gelingt, kann Regulierung den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie durch funktionsfähige Qualitätsmedien und einer Vielfalt hochwertiger Inhalte im Netz grundlegend unterstützen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.“
Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), betonte in seinem Vortrag „Mit deutschem Medienrecht gegen Google, Twitter und Co.?“ die Bedeutung der Regulierung von Medienintermediären für den gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess. Er erläuterte unter anderem das Vorgehen der MA HSH gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf internationalen Plattformen, beispielsweise bei Twitter. Die MA HSH habe erreicht, dass Twitter rechtswidrige, hier pornographische Profile für deutsche Nutzer:innen sperrte. Die von der MA HSH eingeleiteten medienrechtlichen Verwaltungsverfahren seien die ersten dieser Art, die erfolgreich gegen einen im Ausland ansässigen Host-Provider bis zum Ende geführt worden seien.
Auch die Verfahren gegen Google wegen möglicher Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot seien zielführend: „Der neue Medienstaatsvertrag wirkt. Große internationale Plattformen mit Relevanz für die Meinungsbildung müssen ihre Auswahlentscheidungen in einem medienrechtlichen Verfahren überprüfen lassen. Das ist, unabhängig vom Ergebnis, ein Wert an sich.“
PD Dr. Jan-Hinrik Schmidt vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Teilinstitut Hamburg am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut widmete sich in seinem Vortrag „Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten digitaler Kommunikation“ der Frage, ob die Medienlogik der sozialen Medien ähnliche Integrationsleistungen, die wir traditionellerweise mit publizistischer Medienöffentlichkeit verbinden, erwarten lässt, oder ob wir eher neue Formen und Gefährdungen des Zusammenhalts wie des Zusammenhaltens beobachten: „Soziale Medien verändern das Gefüge von Öffentlichkeit ganz grundlegend und folgen einer anderen Medienlogik als die klassischen Medien. Das wirkt sich auch auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.“
Ass. iur. Amélie P. Heldt, maître en droit, ebenfalls FGZ Teilinstitut Hamburg am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, erklärte in ihrem Vortrag „Der digitale europäische Markt von morgen: europäische Regeln für die großen Plattformen“: Mit ihrem Entwurf eines Digital Services Act Package beabsichtigt die EU-Kommission, große Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen und Risiken für die Verzerrung der öffentlichen Meinungsbildung zu reduzieren. Dafür beschränkt sie sich nicht auf den europäischen Binnenmarkt, sondern versteht diese Regulierungsinitiative als Vorlage für andere Rechtsordnungen, um einen umfassenden Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten. „Der EU-Gesetzgeber hat die Grundrechte der EU-Bürger:innen im Blick mehr als noch vor zwanzig Jahren beim Inkrafttreten des Vorgängergesetzes, der E-Commerce-Richtlinie. Darüber hinaus ist er sich der Risiken der Geschäftsmodelle von Plattformen für die Gesellschaft bewusster und möchte eine Vorreiterrolle auf globaler Ebene einnehmen.“
Das Hamburger Mediensymposium ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut und der Handelskammer Hamburg. Die heutige 11. Ausgabe fand erstmals online statt.
MA HSH Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Telefon: +49 (40) 369005-0
Telefax: +49 (40) 369005-55
http://www.ma-hsh.de