Inklusion: Immer mehr Unternehmen beschäftigen Menschen mit Handicap

Am 18. Mai ist der Deutsche Diversity-Tag. Er soll zeigen, wie bunt und vielfältig unsere Gesellschaft ist. Eine der sieben Diversity-Dimensionen richtet den Blick auf die Talente. Menschen, die körperlich oder geistig behindert sind, können mehr, als viele denken. Sie werden mitunter zu Unrecht wegen ihrer Beeinträchtigung in der Arbeitswelt als weniger produktiv eingeschätzt. Meist haben sie Talente und sind die Fachkräfte, die dringend benötigt werden. Das erkennen immer mehr sächsische Unternehmen und beschäftigten Menschen mit Handicap. So ist im Jahresverlauf die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten um über 1.000 auf 46.400 gestiegen ist.

„Es gibt in Sachsen viele Unternehmen, die als Vorbild vorangehen, indem sie Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Diesen Unternehmen gilt mein ausdrücklicher Dank. Sie sind der Beweis dafür, dass Inklusion gelingt. Die Integration von schwerbehinderten Menschen bietet viele Chancen – denn sie sind überdurchschnittlich gut qualifiziert und können mit geeigneten Arbeitshilfen, die Arbeitsagenturen, Jobcenter und Integrationsämter finanzieren, einhundert Prozent Leistung erbringen“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

  • Aktuell arbeiten 46.400 Menschen mit Handicap in Sachsen – ein neuer Höchststand

Die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen in Sachsen, betrachtet nach dem tatsächlichen Arbeitsort, zeigt einen sehr positiven Verlauf. So waren in Sachsen im Jahr 2019 (aktuell verfügbare Statistik) insgesamt 46.389 schwerbehinderte und gleichgestellte Frauen und Männer in Betrieben mit zwanzig und mehr Arbeitsplätzen beschäftigt. Das waren insgesamt 1.097 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse (plus 2,4 Prozent), die innerhalb eines Jahres durch sächsische Unternehmer bereitgestellt wurden. Damit erreicht die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen in Sachsen einen neuen Höchststand.

  • Beschäftigungsquote blieb unverändert bei 4,1 Prozent

Die Beschäftigungsquote betrachtet nur Unternehmen mit zwanzig und mehr Beschäftigten, die ihren Hauptsitz im jeweiligen Bundesland haben. Die Soll-Quote an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung liegt bei mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze. Aktuell erfüllen in Sachsen nicht alle Betriebe diese Pflicht. Von 45.473 Pflichtarbeitsplätzen der 8.734 verpflichteten Betriebe waren tatsächlich 39.346 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Damit beträgt die Beschäftigungsquote in Sachsen – wie in den Vorjahren – 4,1 Prozent. Bundesweit lag die Beschäftigungsquote bei 4,6 Prozent. Stattdessen zahlen mehr als die Hälfte der beschäftigungspflichtigen sächsischen Betriebe (61,7 Prozent) eine Ausgleichsabgabe, die monatlich für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz bis zu 320 Euro betragen kann.

„Vorurteile gegenüber Menschen mit einem Handicap können wir uns mit dem Blick auf die hohen Fachkräftebedarfe nicht leisten und sie sind auch falsch. Das formale Merkmal „Schwerbehinderung“ allein sagt nichts über die individuelle Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Zudem sollte es nicht darum gehen, was jemand nicht kann, sondern wer worin besonders gut ist! Dieser stärkenorientierte Ansatz in der Personalauswahl ist zukunftsweisend. Menschen mit Handicap haben viele Talente und Qualifikationen – auch in Engpassberufen. Sie sind oft die Fachkräfte, die händeringend gesucht werden“, betonte Hansen abschließend.

  • Allianz Arbeit + Behinderung

Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten und die Vielfalt in der Gesellschaft und Arbeitswelt auszubauen, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern. Mehr zur Allianz unter https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/arbeit-plus-behinderung.html.

Hintergrundinformation:

  • Unterstützung und Förderung durch die BA

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten und unterstützen die Einstellung von Schwerbehinderten. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. So können beispielsweise Lohnzuschüsse für mehrere Jahre bzw. Einstellungspauschalen gezahlt werden. Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ihre Leistungen ohne Einschränkungen erbringen können.

Wesentliche Leistungen der BA auf einen Blick:

Technische Berater

Technische Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Sie sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.

Berater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte

Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Jugendliche und Erwachsene individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden.

Eingliederungszuschuss:

Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:

Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.

Probebeschäftigung:

Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:

Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.

Weitere Informationen und Kontaktwege unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/content/1533745685005

Zum Deutschen Diversity-Tag: Seit 2013 beteiligen sich bundesweit zahlreiche Unternehmen und Institutionen am Deutschen Diversity-Tag, einer Initiative der Charta der Vielfalt e.V. Mitmachen können alle – vom Mittelständler über den gemeinnützigen Verein bis zum Großunternehmen.

Der Deutsche Diversity-Tag wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Weitere Informationen zum Verein Charta der Vielfalt e.V. sowie zum 9. Deutschen Diversity-Tag finden Sie unter: www.charta-der-vielfalt.de und www.deutscher-diversity-tag.de.

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