„Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um die EZB-Anleihekäufe im Rahmen des PSPP vor der Pandemie endgültig ad acta gelegt. Im Rückblick auf das spektakuläre und zu Unrecht viel kritisierte PSPP-Urteil des Gerichts ist anzuerkennen, dass Karlsruhe der geldpolitischen Debatte in Europa einen Dienst erwiesen hat. Die EZB wurde gezwungen, sich stärker mit den Gegenargumenten gegen die Staatsanleihekäufe auseinander zu setzen und noch besser dazu zu kommunizieren. Den Bundestag hat das Gericht dazu gebracht, seinen Kontrollauftrag bewusster wahrzunehmen.
Mit dem heutigen Beschluss ist die europa- und verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um die Anleihekäufe aber keineswegs dauerhaft beendet. In der Pandemie hat der EZB-Rat viele der Sicherheitsvorkehrungen kassiert, welche eine verbotene monetäre Staatsfinanzierung verhindern sollen. Das Eurosystem kauft Staatsanleihen heute stark selektiv mit Übergewicht der Hochschuldenstaaten. Außerdem ist das Eurosystem zum wichtigsten Investor in Euro-Staatsanleihen avanciert, ohne das aktuell etwa die reibungslose Finanzierung der italienischen Staatsschulden nicht mehr vorstellbar ist. Diese Schlüsselrolle für die Staatsfinanzierung steht der EZB in der Pandemie zu, aber sicher nicht mehr danach. Insofern wird das Bundesverfassungsgericht zu diesen Fragen auch in Zukunft eine wichtige Wächterrolle übernehmen müssen, wenn der Europäische Gerichtshof weiterhin bei seiner weitgehend kritiklosen Haltung bleibt.“
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