Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung – Empfehlungen aus der Praxis

Branchenkenntnisse, Berufserfahrung und der Tone from the Top spielen eine Schlüsselrolle für die Qualität der Abschlussprüfung. Das zeigt die heute veröffentlichte Studie des Deutschen Aktieninstituts „Audit Quality Indicators & Beyond“, die das Thema Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung aus wissenschaftlicher und empirischer Sicht beleuchtet.

„Eine verlässliche Abschlussprüfung liegt im Interesse aller Stakeholder. Der Fall Wirecard hat die Diskussion um die Qualität der Abschlussprüfung ins Rampenlicht gestellt. Konsequenterweise hat auch der Gesetzgeber dieses Thema im Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität adressiert“, so Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Aufgrund der Aktualität des Themas sind wir der Frage nachgegangen, wie sich Vorstand und Aufsichtsrat mit der Qualität der Abschlussprüfung auseinandersetzen und sie überwachen. Unsere Studie bietet zahlreiche Einschätzungen von Praktikern und Hintergrundwissen rund um das Thema Audit Quality Indicators“, so Bortenlänger.

Die Studie, die mit Prof. Dr. Thorsten Grenz, Prof. Dr. Franca Ruhwedel und Prof. Dr. Peter Ruhwedel verfasst wurde, umfasst zwei Teile. Zunächst wird der rechtliche und wissenschaftliche Rahmen zur Erhebung der Prüfungsqualität durch den Prüfungsausschuss beschrieben. Die Ergebnisse einer Befragung von Wirtschaftsprüfern, Finanzvorständen und Prüfungsausschussmitgliedern zur Beurteilung der Prüfungsqualität folgt im zweiten Teil der Studie. Hier werden auch verschiedene Audit Quality Indicators erläutert. 

Prüfungsqualität für Unternehmen und Prüfungsgesellschaften von hoher Bedeutung

„Die Studienergebnisse zeigen, dass sowohl Prüfungsausschussmitglieder, Abschlussprüfer und Finanzvorstände dem Thema „Qualität der Abschlussprüfung“ eine hohe Bedeutung beimessen“, stellt Franca Ruhwedel fest. „Es zeigt sich jedoch auch, dass sich bisher nur ein kleinerer Teil der Prüfungsausschüsse systematisch damit auseinandergesetzt hat. Insofern steht zu erwarten, dass das FISG hier zu einer weiteren Professionalisierung der Arbeit in Prüfungsausschüssen beitragen wird“, so Ruhwedel.

Wissenschaftliche Studien aus verschiedenen Ländern belegen, dass insbesondere Indikatoren wie Branchenkenntnisse des Prüfers, Berufserfahrung und ausreichende zeitliche Kapazitäten des Prüfers sowie regelmäßige interne und externe Reviews als Indiz für eine hohe Qualität der Abschlussprüfung gewertet werden.

Darüber hinaus sehen die im Rahmen der Studie befragten Praktiker Erfolgsfaktoren auch in quantitativ schwer zu messenden Bereichen. Vor allem eine regelmäßige und intensive Kommunikation zwischen Prüfer und Prüfungsausschuss(-vorsitzendem) beeinflusst die Prüfungsqualität positiv.
 
Was den Prozess der Erhebung der Prüfungsqualität betrifft, stehen die Befragten einer Prüfung anhand formalistischer Checklisten eher ablehnend gegenüber. Einige Rückmeldungen deuten darauf hin, dass die Selbst- und Fremdeinschätzung der Kompetenz der Prüfungsausschussmitglieder auseinanderfallen kann. 

Die Studienteilnehmer sind aber überwiegend der Meinung, dass ein Betrug – wie im Fall Wirecard – im Rahmen einer normalen Abschlussprüfung schwer zu verhindern ist.

Grundlage für die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung

In Deutschland hat sich bisher kein gängiger Standard herausgebildet, nach dem der Prüfungsausschuss die Qualität der Abschlussprüfung beurteilt. Die Studie enthält deshalb Anregungen für die Qualitätsbeurteilung in der Praxis und erläutert dazu gängige Indikatoren (Audit Quality Indicators).
 
„Unsere Studie ist eine wertvolle Hilfestellung für diejenigen, die sich mit der Qualität der Abschlussprüfung beschäftigen wollen oder müssen“, betont Bortenlänger. „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Studie einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der Abschlussprüfungsqualität leisten.“ 

Studie „Audit Quality Indicators & Beyond – Eine Befragung von Wirtschaftsprüfern, Prüfungsausschussmitgliedern und Finanzvorständen zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss“

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