„In Corona-Zeiten den Hautarztbesuch aus Angst vor einer Infektion heraus zu zögern, kann fatale Folgen haben. Studiendaten zeigen bereits, dass die Tumordicken beim schwarzen Hautkrebs nach dem ersten Lockdown zugenommen haben, was die Überlebenschancen für die Betroffenen deutlich verschlechtert“, warnt Hautarzt Dr. Ralph von Kiedrowski, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Vorstand des BVDD. Mit der Euromelanoma-Kampagne, die unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) steht, appellieren Dermatologinnen und Dermatologen an die Bevölkerung, bei Hautveränderungen nicht zu zögern und sich umgehend untersuchen zu lassen.
Unter dem diesjährigen Motto „Hautkrebsgefahr? Nimm die Zeichen ernst“ stehen nicht nur regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings im Vordergrund der Euromelanoma-Woche, sondern auch die Selbstuntersuchung sowie die Vorsorge durch einen bewussten Umgang mit UV-Strahlung – dem Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs.
Insbesondere Menschen, die draußen arbeiten wie Beschäftigte im Baugewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft, im Straßenbau, aber auch Postzusteller, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko durch die hohen Dosen an UV-Strahlung, denen sie täglich ausgesetzt sind. Die größte Gefahr besteht jedoch für Kinder, die sich ungeschützt lange Zeit in der Sonne aufhalten. Hier sind vor allem Eltern, Erzieher, Lehrer und viele andere mit Vorbildfunktion gefragt, den nötigen UV-Schutz zur selbstverständlichen Alltagsroutine werden zu lassen. Dazu zählt beispielsweise, ausgiebige Sonnenbäder zu vermeiden, schattige Plätze aufzusuchen und routinemäßig Sonnencreme mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden.
Darauf machen Hautärzte seit Jahren aufmerksam und konnten bereits Erfolge erzielen. So sind Arbeitgeber in Deutschland seit einer Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) im Jahr 2019 verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs (BK5103) anzubieten. Eine Verpflichtung, die vielen Arbeitnehmern nicht bekannt ist.
Deutschland ist in Sachen Hautkrebsfrüherkennung weiter als die meisten anderen europäischen Länder, in denen die Euromelanoma-Kampagne stattfindet. Das gilt auch für das 2008 hierzulande eingeführte Hautkrebsscreening, auf das gesetzlich Versicherte ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch haben. „In keinem anderen europäischen Land gibt es ein vergleichbares Angebot“, betont Dr. von Kiedrowski. Die Untersuchung ist unkompliziert und schmerzfrei. „Und sollte eine verdächtige Hautveränderung die Entnahme einer Hautprobe erfordern, ist die kleine Operation zumeist schon die ganze Therapie – vorausgesetzt, die Hautveränderung wurde frühzeitig erkannt“, so Dr. von Kiedrowski.
Mehr unter: https://www.euromelanoma.de
Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD)
Schumannstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (2251) 7762525
Telefax: +49 (2251) 7762525
http://www.bvdd.de
Leitung Pressestelle & Redaktion
Telefon: +49 (2251) 77625-25
E-Mail: w.hardt@bvdd.de