GVN lehnt Diskriminierung seiner systemrelevanten Mitarbeiter bei der Impf-Terminvergabe ab dem 31. Mai ab

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. fordert die Einhaltung der Impfreihenfolge innerhalb der Prioritätsgruppe 3 bei der Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen.

„Sei es im ÖPNV oder im Schülerverkehr durch Busse, bei Kranken- und Impffahrten durch unsere Taxi- und Mietwagenunternehmen oder der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Niedersachsen durch die Logistik. Oder denken Sie nur an die Mitarbeiter im Zustelldienst oder Umzugsbereich. Unsere Beschäftigten stehen im ständigen, mitunter direkten Kontakt zu Hoch-Risikogruppen und dürfen bei der Impfung nicht übergangen werden. Die Zurückstellung unserer Mitarbeiter innerhalb der Prioritätsgruppe 3 und Zurücksetzung der Impfmöglichkeit auf den 31.05.2021 ist nicht akzeptabel. Angesichts einer geplanten Impffreigabe ab 01.06.2021 kann von einer „Priorisierung“ unserer Mitarbeiter nicht mehr gesprochen werden. Die Verärgerung ist umso größer, als in anderen Bundesländern diese Berufsgruppen mehr Wertschätzung erfahren“, kritisiert GVN-Präsident Mathias Krage.

„Die Ankündigung zum Impffahrplan für die Prioritätsgruppe 3 ist für mindestens 1.400 Taxi- und Mietwagenbetriebe samt deren ca. 15.000 Angestellten in Niedersachsen ein Schlag ins Gesicht. Die Berechtigung zur Terminvereinbarung ab dem 31. Mai – weit nach freiwilliger Feuerwehr oder auch Verwaltungsangestellten und Personen des Justizwesens – ist vollkommen unverständlich in Anbetracht des hohen persönlichen Infektionsrisikos für das Fahrpersonal und die Fahrgäste. Personenbeförderung geht nun mal nicht aus dem Homeoffice, deshalb benötigt es den Schutz am Arbeitsplatz durch die Impfung“, so Michael Müller, Vorsitzender der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen.

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