Baugesetzbuch-Novelle: Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die heutige Abstimmung des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. „Wieder haben die politisch Verantwortlichen die Chance vertan, gegen unkontrollierten Flächenverbrauch vorzugehen und sich für Klimawandelanpassungen einzusetzen“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.

Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß, sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraph wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht.

Das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, bis 2050 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, rückt damit in weite Ferne. Bandt: „Jetzt wäre die Gelegenheit gewesen, Boden- und Klimaschutz nicht nur auf dem Papier zu betreiben, sondern auch in die Umsetzung zu gehen. Mit der Wiedereinführung des Paragraphen 13b im heute verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz zeigen die Verantwortlichen, dass sie es nicht ernst meinen mit dem Flächenschutz. Damit hat der Bundestag heute diese wichtige Aufgabe weiter vertagt und in die neue Legislatur verschoben.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche noch einmal mit Nachdruck klargemacht, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zum Erhalt der Umwelt bei weitem nicht ausreichen. Bandt: „Bodenschutz ist Klimaschutz, denn der Boden ist der wichtigste Kohlenstoffspeicher. Aktuell werden in Deutschland jeden Tag 52 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Eine verbindliche Reduzierung des Flächenverbrauchs ist dringend notwendig, verbunden mit einer stärkeren Entwicklung des bestehenden baulichen Bestands. Wohnraum darf nicht auf Kosten des Naturschutzes gehen, vor allem dann nicht, wenn er nur wenigen Privilegierten zugutekommt.“ 

Der BUND fordert deshalb, Grünflächen zu erhalten und Versiegelung zu verhindern. Das kann durch einen Sanierungsschub oder durch Aufstockung bestehender Häuser, aber auch durch Flächenumwidmungen erreicht werden, zum Beispiel wenn die Potentiale von brachliegenden Flächen durch Wohnbebauung oder als Grünfläche besser genutzt werden.

Hintergrund:
Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.

Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.

Mehr Informationen:
Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
www.bund.net/themen/naturschutz/stadtnatur-gruene-freiraeume-schaffen
www.bund.net/lebensraeume/flaechenverbrauch
www.bund.net/klimawandel
BUND-Hintergrundseite zum Bodenschutz: http://bodenschutz.bund.net

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