Berlin/Bonn (6. Mai 2021). Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihrer Rede beim Petersberger Klimadialog ihre wahrscheinlich letzte Gelegenheit für ein Ausrufezeichen im internationalen Klimaschutz weitgehend verpasst, so die Einschätzung der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Die angekündigten verbesserten deutschen Klimaziele sind ein wichtiger Beitrag, können dem globalen Klimaschutz ohne höhere Zusagen für die internationale Klimafinanzierung aber nicht entscheidend Schub geben“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Unter dem Strich ist dies nicht das erhoffte Ausrufezeichen zu Merkels Abschied von der globalen Klimabühne.“
Die Bundeskanzlerin hat allen Aufforderungen zum Trotz keinen Schritt in Richtung Verdopplung der Klimafinanzierung bis 2025 gemacht. „Der nur nach innen gerichtete Blick der Regierungsparteien hat dazu geführt, dass die internationale Solidarität und Kooperation an den Rand gedrängt wird. Das geht zu Lasten der Verletzlichsten im globalen Süden. Im Wahlkampf droht sich diese Fehlentwicklung zu verstärken. Die nächste Bundesregierung sollte diese Lücke umgehend schließen und eine deutliche Aufstockung der internationalen Klimafinanzierung bis 2025 im Koalitionsvertrag verankern“, so Bals.
Die heutige Bekräftigung der Kanzlerin, dass Deutschland sein Klimaziel auf
65 Prozent Emissionssenkung bis 2030 verbessere und Klimaneutralität bis 2045 anstrebe, bewertet Germanwatch zwar als noch verbesserungswürdig, zur Unterstützung der Klimaschutz-Dynamik in der EU und weltweit kann sie aber bereits einen wertvollen Beitrag leisten. Bals betont: „Es sollte allen klar sein, dass auch diese Zielverbesserung Deutschland noch nicht auf einen Pfad zur Einhaltung des in Paris vereinbarten 1,5-Grad-Limits bringt.“
Germanwatch kritisiert überdies, dass von der Kanzlerin auch in ihrer heutigen Rede keine Initiative zur Stärkung der internationalen Klimazusammenarbeit gekommen ist. Christoph Bals: „Die Bundesregierung ignoriert bisher einen Teil der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, nämlich auch internationaler Kooperation zur Eindämmung der Klimakrise einen Schub zu geben.“
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