Der Deutsche Ärztetag hatte mit Blick auf das Urteil des BVerfG, den §217 StGB für nichtig zu erklären und infolgedessen gewerbsmäßige Sterbehilfe zu legalisieren, die rechtlichen Konsequenzen in der eigenen Berufsordnung überarbeitet. Er strich den Satz, Ärztinnen und Ärzte dürften „keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ aus der Muster-Berufsordnung. „Diese Streichung entspricht nicht der Herzmitte des ZdK“, sagt der ZdK-Präsident.
Zugleich begrüßt er „den ausdrücklichen Hinweis des Ärztetages, dass es primäres Ziel sei, Leben zu erhalten und Gesundheit wiederherzustellen“. In der Berufsordnung der Bundesärztekammer heißt es nun unter § 16: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.“
Entscheidend sei, so Sternberg, dass der Deutsche Ärztetag einen Ausbau des Angebotes für Suizidprävention verlange. „Als ZdK ist es uns daran gelegen, sterbewillige Menschen wertschätzend zu begleiten und ihre Wünsche zu respektieren. Deshalb plädieren auch wir für einen Ausbau dieses Angebots sowie für mehr palliative Angebote. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr seelsorgerische und psychologische Begleitung sowie die Beteiligung des Umfelds der Suizidwilligen an der Entscheidung“, so der ZdK-Präsident weiter. „Mit dem Deutschen Ärztetag hat nun eine weitere wichtige gesellschaftliche Institution die Politik eindrücklich daran erinnert, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die Suizidassistenz nicht als Normalform des Sterbens ansieht.“
Das Präsidium des ZdK hatte bereits im Februar mit einer umfangreichen Erklärung (Selbstbestimmt leben bis zuletzt / 22. Februar 2021) Impulse in den gesellschaftlichen Diskurs zur Suizidassistenz eingebracht. Unter dem Titel „“Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ wird diese Erklärung Mitte Mai 2021 als ZdK-Dokument veröffentlicht werden.
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