Der Chempark-Manager und -Betreiber Currenta beginnt heute mit dem Aufbau eines Großzeltkomplexes am Standort in Leverkusen. Dort soll ein Impfzentrum für die Mitarbeiter der ansässigen Unternehmen entstehen. Auch an den Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen werden eigene Impfzentren eingerichtet. Insgesamt mehr als 40.000 Mitarbeiter könnten dann ein Impfangebot von den Chempark-Unternehmen erhalten.
Innerhalb von maximal drei Wochen könnten dann die Impfwilligen aller Chempark-Unternehmen immunisiert werden. Die dazu notwendige Infrastruktur mit vier parallelen Impfmöglichkeiten in Leverkusen, zwei in Dormagen und einer in Uerdingen wird bis zum Monatsende stehen. Chempark-Manager und -Betreiber Currenta stellt dann – bei ausreichend vorhandenem Vakzin – seine betriebsärztliche Abteilung in diesem Zeitraum komplett für die Impfaktion ab und schafft damit zusätzliche Kapazitäten zu den öffentlichen Impfzentren und Hausärzten. Die Immunisierung im Chempark würde so das allgemeine Impfgeschehen beschleunigen und gleichzeitig die Impfquote an den Wohnorten der Mitarbeiter steigern.
Chempark: Aktiver Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung
„Wir verstehen die Impfaktion als aktiven Beitrag des Chemparks zur Pandemie-Bekämpfung“, so Chempark-Leiter Lars Friedrich. „Schon seit Anfang des Jahres haben wir uns planerisch auf verschiedene Szenarien eingestellt. Jetzt wird es endlich konkreter.“ Ausgelegt sind die Impfzentren auf eine Gesamtkapazität von maximal 480 Impfungen in der Stunde. Gut 2.500 Quadratmeter groß wird allein die Leverkusener Impfstation. Ihrem Aufbau folgt knapp eine Woche später der in Dormagen und – wiederum eine Woche später – schließlich der in Krefeld-Uerdingen.
Warten auf grünes Licht des Gesundheitsministeriums
Ab dem 31 Mai sollen alle Chempark-Standorte impfbereit sein. Stünde dann Impfstoff bereit, könnte die Impfaktion direkt starten. Fest steht aber derzeit noch kein Termin. Der Currenta-Gesundheitsschutz hofft, dass im Laufe des Junis ausreichend Vakzin für die allgemeine Freigabe der Impfungen verfügbar sein wird. Erst dann ist die allgemeine Impfung von Personen ohne Priorität gemäß der Coronavirus-Impfverordnung zulässig. Den Startschuss kann somit nur das zuständige Gesundheitsministerium geben. Die Zweitimpfung würde nach dem vorgeschriebenen Impfintervall – je nach Impfstoff zwischen sechs und zwölf Wochen – ebenfalls in einem dreiwöchigen Zeitfenster erfolgen.
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