Wer eine Pauschalreise vor Pandemie-Beginn gebucht hat, kann wirksam davon zurücktreten, wenn das Auswärtige Amt später pandemiebedingt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht. Eine geleistete Anzahlung ist nach Auskunft der ARAG Experten vom Reiseveranstalter zurückzuerstatten (Amtsgericht Hannover, Az.: 502 C 12946/20).
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