Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis sollten hierbei jedoch Folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die „Bonusregelung“ der Schulwegkostenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.
Generell gilt: einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.
Abos 25, die über die Schule bezogen werden bzw. an denen sich Schulwegkostenträger beteiligen, können, da es sich um ein Schuljahres-Abo handelt, innerhalb des Schuljahres nicht gekündigt und zurückgegeben werden. Für alle anderen Abos 25 gelten die regulären Kündigungsregelungen. Nach einem Bezug von mindestens zwölf Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich. Dabei muss die Kündigung bis spätestens zum 15. des Vormonats beim jeweiligen Abocenter erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Bezugsjahr erfolgt eine Nachberechnung.
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